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OGH: Wertsicherung doch gesichert

OGH korrigiert sich, "Wohn-Index" in Verhandlung

Die Volte rund um die Wertsicherung bei Mietverträgen ist um ein - entscheidendes - Kapitel reicher! In einer wohl spektakulären Entscheidung hat der OGH nun sich selbst korrigiert. In seinem jüngsten Urteil hat der OGH nun (doch) festgestellt, dass Paragraf 6 Abs 2 Z 4 des Konsumentenschutzgesetzes unter anderemnicht auf Mietverträge (aber auch andere Dauerschuldverhältnisse anzuwenden ist). Damit scheint die bisherige Praxis, Mietverträge über eine Wertsicherungsklausel - in der Regel mit einer Koppelung an den VPI - abzusichern nun also doch weiterhin abgesichert zu sein.

Bemerkenswert ist diese 180-Grad-Kehrtwende des OGH freilich allemal. Offiziell wird sie damit begründet, dass die vorherige OGH-Erkenntnis nicht ausreichend begründet worden sei. Nun wurde dies - freilich mit gegenteiliger Aussage - "nachgeholt". Diesmal wäre, so Juristen am Wochenende, das OGH-Erkenntnis jedenfalls so umfangreich ausgeführt worden, dass es "wasserdicht" sei. 
Das nunmehrige Erkenntnis geht aber über die reine Wertsicherung bei Mietverträgen noch hinaus, da es alle Dauerschuldverhältnisse betrifft, die länger als zwei Monate laufen. 

Auch ein Widerspruch zum aktuellen Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis würde es Medienberichten vom Wochenende zufolge nicht geben. Da dürfte wohl hinter den Kulissen einiges passiert sein...

Abgesehen von der Tatsache, dass damit aller Voraussicht nach die Wertsicherung so gut wie aller Mietverträge in Österreich auch weiterhin abgesichert sein dürften ist vor allem das drohende Damoklesschwert langjährig rückwirkender Rückforderungen von bisherigen Wertsicherungsforderungen abgewendet.

Gleichzeitig wird aber von den Parteien auch über den Sommer eine Neuordnung der Wertsicherung bei Wohnungsmietverträgen diskutiert. Wie immoflash vor einigen Wochen exklusiv informierte, wird ein eigener Wohnmietvertrags-Index geplant. Zwischenzeitig wurde dies ein politischen Wortmeldungen indirekt bestätigt. 

Es bleibt also spannend. Denn während es bei Neuabschlüssen dann mit größter Wahrscheinlichkeit diesen neuen Index - wie auch immner dieser zusammengesetzt sein wird - verpflichtend maßgeblich sein dürfte, ist vor allem die Frage offen, was mit den hunderttausenden bestehenden Verträgen passiert.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 04. August 2025 - zuletzt bearbeitet am 01. September 2025


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
OGH
Mietverträge
Wertsicherungsklausel
VPI

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