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OGH kippt Mietvertrags-Indexierung

RECHT. Baukostenindex "sachlich nicht gerechtfertigt"

Warum Mietverträge nicht mehr indexiert werden können.
Der Oberste Gerichtshof entschied kürzlich zugunsten der Arbeiterkammer, die sogenannten „Wertsicherungsklausel“ sowie weitere Klauseln aus den Mietverträgen gerichtlich anzufechten. Konkret wurde in den bekämpften Mietverträgen der Baukostenindex für den Wohn- und Siedlungsbau als Basis für die Wertsicherung vereinbart. Dies wurde nun gekippt. Dies berichtete heute morgen bereits das immoflash Morgenjournal.
Im Erstverfahren hatte die AK insgesamt 37 Vertragsklauseln beanstandet, von denen fast alle als unzulässig eingestuft wurden. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, und der OGH wies am 10. Oktober die Revision der Beklagten endgültig ab. Der Baukostenindex sei für Mietanpassungen „sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig“.
Die Arbeiterkammer fordert nun, dass die betroffenen Vermieter:innen die zu viel bezahlte Miete zurückerstatten und die Mietvorschreibungen entsprechend anpassen. Sollte dies nicht geschehen, kündigte die AK Musterprozesse zur Rückforderung an. Zusätzlich plant die AK Unterlassungsexekutionen, um gegen unzulässige Mietvorschreibungen vorzugehen und sicherzustellen, dass das Urteil des OGH umgesetzt wird.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 04. November 2024 - zuletzt bearbeitet am 05. November 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Arbeiterkammer
OGH
Miete
baukostenindex

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