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ÖHGB kritisiert Zweitwohnsitzabgabe

Indirekt würde Leerstandsabgabe realisiert

Die Wiener Zweitwohnsitzabgabe soll ab 2025 eingehoben werden. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) hat das am Mittwoch harsch kritisiert. Er sieht damit auch eine Leerstandsabgabe realisiert. "Diese Abgabe trifft nicht nur viele Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihre Wohnung dringend angewiesen sind. Auf diese Weise wird auch eine Leerstandsabgabe durch die Hintertür geschaffen", befand ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer in einer Aussendung. Denn laut Gesetzesvorschlag, so hob er hervor, seien nur jene Wohnungen von der Abgabe ausgenommen, die trotz nachgewiesener geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten zum ortsüblichen Mietzins nicht vermietet werden konnten. "Wem also dieser Nachweis nicht gelingt, hat die Abgabe zu zahlen", erläuterte Prunbauer. Stehe die betreffende Wohnung mehr als sechs Monate leer, sei jedenfalls eine Abgabepflicht gegeben. Auch wer andere Personen unentgeltlich die Wohnung zur Verfügung stelle, müsse zahlen. Prunbauer warnte weiters davor, dass es "richtig kompliziert" werden könne, wenn in einem Objekt mehrere Meldungen bestünden. "In der Lebensrealität gibt es unzählige, sich ständig verändernde Konstellationen. Die Ermittlung, wen für welchen Zeitraum die Abgabepflicht trifft oder nicht, ist wie ein schlechter und nicht zu Ende gedachter Krimi", so seine Befürchtung. Das Gesetz sei ein "bürokratischer und äußerst komplizierter Koloss", der dem Stopfen von Budgetlöchern diene und den Menschen an anderer Stelle wieder Geld aus den Taschen ziehen solle.
Der ÖHGB-Präsident verwies auf Zahlen der Statistik Austria, wonach es derzeit 250.000 Zweitwohnsitze in der Bundeshauptstadt gibt, die mit einer Abgabe zwischen 300 bis 550 Euro jährlich belastet werden könnten. Betroffen seien Menschen, die aus beruflichen Gründen häufig nach Wien einpendeln und die künftig mit einer Zweitwohnungsabgabe bestraft werden sollen, kritisiert er.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 08. April 2024 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


LP
AutorLeon Protz
Tags
leerstandsabgabe
Zweitwohnsitzabgabe
ÖHGB

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