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ÖVI kritisiert AK-Kampagne
Einseitige Darstellung und verzerrte Realität
Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) kritisiert die jüngste Kampagne der Arbeiterkammer (AK), die Vermieter von Altbauwohnungen zu hohe Mieten und undurchsichtige, ungerechtfertigte Lagezuschläge und die Vergabe von fast nur noch befristete Verträgeunterstellt unterstellt. "Diese einseitige Darstellung verzerrt die Realität muss entschieden korrigiert werden", so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel.
Laut dem ÖVI flutet die Arbeiterkammer die Gerichte mit Verbandsklagen, wo vermeintlich intransparente oder gröblich benachteiligende Vertragsklauseln beanstandet werden. Jegliche konstruktive Zusammenarbeit, etwa die Entwicklung eines gemeinsamen Mustermietvertrags werdse seitens AK konsequent abgelehnt. An praktikablen Lösungen für Mieter und Vermieter scheine die AK nicht interessiert, man sage nur, was nicht geht und in Wahrheit ist damit weder Mietern noch Vermietern geholfen, so der ÖVI weiter. Seit Jahren seien Vermieter mit großer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Weder Vermieter noch Mieter und deren Berater würden sich heute mit hoher Wahrscheinlichkeit auf "rechtssichere" Mietvertragsvertragsklauseln stützen oder auch nur den zulässigen Richtwertmietzins in Wien verlässlich ermitteln. "So verwundert es nicht, dass Vermieter auf kurzfristigere Vereinbarungen ausweichen, um einigermaßen diesen wirtschaftlichen Unsicherheiten zu entgehen", argumentiert der ÖVI, die den Gesetgeber gefordert sieht.
Der ÖVI fordert ua eine Änderung der Konsumentenschutzgesetzes. Immobilienverbände sollen auch die Zulässigkeit von Vereinbarungen in Musterverträgen gerichtlich feststellen lassen. Damit soll in Zukunft Rechtssicherheit für langfristige Verträge geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass nach Jahren und Jahrzehnten plötzlich formalistische Gründe - oder eine überraschende Rechtsauslegung das Vertrags durch Höchstgerichte - vertragliche Vereinbarungen in Frage stellen.
„Wer langfristige Mietverhältnisse will, muss auch langfristige rechtliche Stabilität garantieren“, so Holzapfel. „Die pauschale Skandalisierung privater Vermieter hilft niemandem – weder den Mietern noch dem Wohnungsmarkt.“
Laut dem ÖVI flutet die Arbeiterkammer die Gerichte mit Verbandsklagen, wo vermeintlich intransparente oder gröblich benachteiligende Vertragsklauseln beanstandet werden. Jegliche konstruktive Zusammenarbeit, etwa die Entwicklung eines gemeinsamen Mustermietvertrags werdse seitens AK konsequent abgelehnt. An praktikablen Lösungen für Mieter und Vermieter scheine die AK nicht interessiert, man sage nur, was nicht geht und in Wahrheit ist damit weder Mietern noch Vermietern geholfen, so der ÖVI weiter. Seit Jahren seien Vermieter mit großer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Weder Vermieter noch Mieter und deren Berater würden sich heute mit hoher Wahrscheinlichkeit auf "rechtssichere" Mietvertragsvertragsklauseln stützen oder auch nur den zulässigen Richtwertmietzins in Wien verlässlich ermitteln. "So verwundert es nicht, dass Vermieter auf kurzfristigere Vereinbarungen ausweichen, um einigermaßen diesen wirtschaftlichen Unsicherheiten zu entgehen", argumentiert der ÖVI, die den Gesetgeber gefordert sieht.
Der ÖVI fordert ua eine Änderung der Konsumentenschutzgesetzes. Immobilienverbände sollen auch die Zulässigkeit von Vereinbarungen in Musterverträgen gerichtlich feststellen lassen. Damit soll in Zukunft Rechtssicherheit für langfristige Verträge geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass nach Jahren und Jahrzehnten plötzlich formalistische Gründe - oder eine überraschende Rechtsauslegung das Vertrags durch Höchstgerichte - vertragliche Vereinbarungen in Frage stellen.
„Wer langfristige Mietverhältnisse will, muss auch langfristige rechtliche Stabilität garantieren“, so Holzapfel. „Die pauschale Skandalisierung privater Vermieter hilft niemandem – weder den Mietern noch dem Wohnungsmarkt.“
SP
AutorStefan Posch
Tags
ÖVI
Arbeiterkammer
Anton Holzapfel
Miete
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