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Pacht oder Miete - das ist der Unterschied

Längerfristige Pachtverträge bieten Mietern schlechtere Chancen

Aufgrund der Vorgabe der Bundesregierung mussten mit Dienstag, 17. März, alle Restaurants die Bewirtung und zahlreiche Hotels ihren Betrieb vollständig einstellen. Viele Gastronomen und Hoteliers stehen vor existenziellen Problemen, da sie über keine Einnahmen mehr verfügen, aber weiterhin Ausgaben haben. Bei der Frage, ob nun eine Mietaussetzung oder zumindest Mietzinsreduktion überhaupt möglich wäre, ist gibt es einen feinen, aber in diesem Fall entscheidenden Unterschied, ob es sich dabei um ein klassisches Mietverhältnis oder einen Pachtvertrag handelt, bringt nun die Rechtsschutzversicherung DAS ein. Lokale mit langfristigen Pachtverträgen, die einen Zustellservice anbieten, haben geringere Chancen für eine Minderung. Bei Zweifeln, ob die Zinsreduktion durchgesetzt werden kann, sollte der Miet- oder Pachtzins nur unter Vorbehalt der späteren rechtlichen Klärung bezahlt werden. Um Zins- und Räumungsklagen zu vermeiden, rät der Rechtsschutzspezialist, das Gespräch mit dem Vermieter oder Verpächter zu suchen. Bevor geklärt werden kann, ob eine Reduktion der monatlichen Kosten für ein Gastronomielokal durchsetzbar ist, ist zu eruieren, ob es sich um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt und wie der Vertragszweck umschrieben wurde. Beim Pachtvertrag gibt es bei bloß teilweiser - nicht gänzlicher - Unbrauchbarkeit eine zeitliche Komponente. Bei Verträgen, die nämlich für mehr als ein Jahr, also längerfristig, geschlossen wurden, und bei denen das Pachtobjekt nur teilweise unbrauchbar geworden ist, besteht möglicherweise gar kein Minderungsanspruch. Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 25. März 2020 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Hotel
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Gastronomie
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