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Paradigmenwechsel in Salzburg
Landtag verabschiedet morgen neues Raumordungsgesetz:
In Salzburg stiegen die Preise für Baulandgrundstücke überdurchschnittlich stark an. Die Landesregierung reagiert nun mit einem neuen Raumordnungsgesetz, das morgen im Landtag beschlossen wird. Unter anderem werden zukünftig Baulandwidmungen auf zehn Jahre befristet und nach fünf Jahren ohne Bebauung müssen die Grundstückseigener eine Infrastrukturabgabe an die Gemeinde bezahlen.
"Die Erwartungshaltung ist, dass Spekulationen mit Baugründen zurückgedrängt werden und, dass sorgsamer mit Bauwidmungen umgegangen wird", so die Grüne Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler zum immoflash. Diejenigen die Bauland hätten, würden sich zukünftig "überlegen müssen, ob sie in die Infrastrukturabgabe fallen wollen, oder das Grundstück lieber an jemanden verkaufen, der bauen will". Bis dato habe es eine Entwicklung gegeben, dass eine große Zersiedelung entstanden ist, so die zuständige Landesrätin weiter. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz sollen nun vermehrt bereits gewidmete Grundstücke bebaut werden. Mit der Novelle wird auf die starken Preissteigerung für Baulandgrundstücke reagiert. "Wenn die Preisentwicklung nicht so weitergeht, wie bisher, ist es schon ein Erfolg", so Rössler, die langfristig von einer preisdämpfenden Wirkung der Maßnahme ausgeht. Laut einer aktuellen Analyse von Hölzl & Hubner Immobilien stiegen die Preise für Bauland-Grundstücke in der Stadt Salzburg im Mittel von 328 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2010 auf 767 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2016 an.
Auch der Einzelhandelsbereich ist vom neuen Gesetz betroffen. So wird der Bau und Ausbau von großen Einzelhandelsflächen auf der grünen Wiese erschwert und genauer geprüft. "Ziel ist es, die Frequenzbringer wieder in die Ortskerne zu bringen", erklärt Rössler. Zudem kommen auch Zweitwohnsitze ins Visier der Landesregierung. Gemeinden mit einem Anteil von über 16 Prozent an Zweitwohnsitzen werden zu Zweitwohnsitz-Beschränkungsgemeinden erklärt. Damit würden aktuell in 82 Salzburger Gemeinden die Zweitwohnnutzung ausschließlich in eigens gewidmeten Gebieten zulässig sein. Mit dem neuen Gesetz werden zukünftig auch Privatzimmervermietungen an den Hauptwohnsitz gekoppelt sein. Der Besitz einer Wohnung rein für die touristische Vermietung wird verboten. Das neue Raumordnungsgesetz soll am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.
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AutorStefan Posch
Tags
Salzburg
Rössler
Raumordnung
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