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Prüfer kommt Wienwert-Bewertung teuer
Bis zu zwei Millionen Euro Schadenersatz nach OGH-Urteil
Wie bereits im immoflash Morgenjournal berichtet zieht Im Fall Wienwert der Oberste Gerichtshof einen endgültigen Schlussstrich unter eine jahrelange juristische Auseinandersetzung – mit weitreichenden Folgen für Bewertungsgutachter und Kapitalmarktprüfer. Konkret geht es um eine Kapitalerhöhung im Vorfeld der Emission hochverzinster Anleihen der Immobiliengesellschaft Wienwert in den 2010er Jahren. Zur damaligen Zeit wurde der Markenwert des Unternehmens vom Prüfer mit drei Komma eins Millionen Euro bewertet. Das Firmenbuchgericht akzeptierte die Sacheinlage, das Kapital wurde erhöht – und kurze Zeit später platzte die Blase: Wienwert ging 2018 in die Insolvenz, zurück blieben nicht eingelöste Anlegerforderungen in Höhe von vielen Millionen Euro.
Der Masseverwalter klagte. Nun entschied der OGH: Der Markenwert war in Wahrheit nur rund einhunderttausend Euro wert. Die zu hohe Bewertung habe eine Kapitalerhöhung ermöglicht, ohne die es zur Anleiheemission nicht gekommen wäre. Die Verantwortung dafür trägt der Prüfer, der sich – so das Gericht – auf ein PwC-Gutachten verließ, ohne dieses eigenständig kritisch zu prüfen. Das Urteil verpflichtet ihn zur Zahlung von bis zu zwei Millionen Euro Schadenersatz.
Laut OGH ist die korrekte Bewertung von Sacheinlagen nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein zentrales Element des Gläubigerschutzes. Auch die Funktion des Firmenbuchgerichts wurde betont – dieses müsse sich in höchstem Maße auf die Qualität der Sach- und Barprüfungen verlassen können. Das Urteil setzt damit einen neuen Standard in der Prüferhaftung bei Kapitalmaßnahmen – insbesondere im Immobilienbereich, wo immaterielle Werte wie Markenrechte zunehmend bilanziell relevant werden.
Der Masseverwalter klagte. Nun entschied der OGH: Der Markenwert war in Wahrheit nur rund einhunderttausend Euro wert. Die zu hohe Bewertung habe eine Kapitalerhöhung ermöglicht, ohne die es zur Anleiheemission nicht gekommen wäre. Die Verantwortung dafür trägt der Prüfer, der sich – so das Gericht – auf ein PwC-Gutachten verließ, ohne dieses eigenständig kritisch zu prüfen. Das Urteil verpflichtet ihn zur Zahlung von bis zu zwei Millionen Euro Schadenersatz.
Laut OGH ist die korrekte Bewertung von Sacheinlagen nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein zentrales Element des Gläubigerschutzes. Auch die Funktion des Firmenbuchgerichts wurde betont – dieses müsse sich in höchstem Maße auf die Qualität der Sach- und Barprüfungen verlassen können. Das Urteil setzt damit einen neuen Standard in der Prüferhaftung bei Kapitalmaßnahmen – insbesondere im Immobilienbereich, wo immaterielle Werte wie Markenrechte zunehmend bilanziell relevant werden.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Wienwert
Recht
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