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RH-Kritik wegen ÖBB-Immobilie
ÖBB sieht "persönliche Verfehlungen eines Einzelnen"
Zwischen 2010 bis 2014 wurde der ehemalige Standort der ÖBB-Generaldirektion in der Gauermanngasse 2-4 in der Wiener Innenstadt generalsaniert und in Folge vermietet. Vergangenen September überprüfte der Rechnungshof (RH) die Organisation, die Aufgabenerfüllung und die wirtschaftliche Lage der Gauermanngasse KG, deren Gründung 2006 von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG beschlossen wurde. Die Marktüblichkeit von Entgelten für Leistungen (z.B. Generalsanierung, Hausverwaltung) sei nicht belegbar, wird unter anderem in dem Schreiben kritisiert. Zudem habe die ÖBB-Immobilienmanagement eine falsche Basiszahl bei der Indexanpassung des Mietzinses verwendet. Dadurch seien bis Oktober 2016 Mieterlöse von etwa 145.000 Euro ausgeblieben. Bei der Generalsanierung seien zudem auch die Ausstattungswünsche der Mieter berücksichtigt worden. Bezüglich einer Mieterin habe die ÖBB-Immobilienmanagement im Jahr 2012 ungeplante Mehrkosten von rund 2,30 Millionen Euro festgestellt. In der Kritik steht auch ein von der Gesellschaft 2011 abgeschlossener Mietvertrag, der im Vergleich zu den Mustermietverträgen nachteilig sei. Aufgrund der Beeinträchtigung durch die Generalsanierung sei auch ein Risiko einer Schadenersatzpflicht von bis zu 500.000 Euro entstanden. In der Folge verzichtete die Gauermanngasse KG auf offene Mietforderungen von 105.589 Euro. Die Bruttoanfangsrendite von 6,54 Prozent im Jahr 2015 wurde vom RH hingegen als "vergleichsweise hohe Rentabilität des eingesetzten Kapitals" angesehen.
"Die vom RH gerügten Missstände sind zum Großteil durch persönliche Verfehlungen eines Einzelnen passiert und natürlich sehr bedauerlich", heißt es auf Anfrage des immoflash vonseiten der ÖBB-Holding. Die notwendigen Konsequenzen seien "bereits vor Jahren - personell wie rechtlich"- gezogen worden. Auch eine Wiederholung der fehlerhaften Mietzinsanpassung durch den Computer könne laut dem Unternehmen nun nicht mehr passieren. Die Forderung des RHs nach besserer Vertragsgestaltung sei "im Prinzip in der Theorie sicher sinnvoll - allerdings nur dann möglich, wenn sich entsprechende Verträge in der Praxis am Markt auch durchsetzen lassen". "Hier war dies leider nicht der Fall, die einzige Alternative wäre also 100-prozentiger Mietverlust gewesen, was der RH sicher auch zu Recht kritisiert hätte", heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Marktkonformität der Verwaltungsentgelte sieht der Konzern hingegen "durchaus gegeben" - dennoch würde die ÖBB Maßnahmen setzen, "die dies besser für die Öffentlichkeit nachvollziehbar machen".
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AutorStefan Posch
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