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Rechnungshof bestätigt ARE-Kurs
Performance positiv bewertet, Empfehlungen widersprüchlich
Ein durchaus als sehr gut zu bezeichnendes Zeugnis hat der Rechnungshof der BIG-Tochter ARE für den Zeitraum zwischen 2012 und 2017 ausgestellt. Geprüft ist dabei sowohl die Unternehmensgründung an sich, die Wahrnehmung der Aufgaben, die wirtschaftliche Performance, Compliance und das interne Kontrollsystem worden. Das Ergebnis, das aus dem dem immoflash vorliegenden Prüfbericht hervorgeht: Die wirtschaftliche Lage der ARE sei mehr als positiv. Der Jahresüberschuss ist von knapp 53 Millionen Euro im Jahr 2012 auf rund 132,9 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2016 gestiegen, die Eigenkapitalrentabilität wuchs von fünf auf acht Prozent bei einer Eigenkapitalquote von über 60 Prozent. Auch die Wohnbauinitiative der ARE, bis Ende des kommenden Jahres bis zu 10.000 freifinanzierte Miet- und Eigentumswohnungen mit einem Investmentvolumen von bis zu zwei Milliarden Euro zu realisieren, ist durchaus positiv bewertet worden.
Doch nicht alles liest sich in dem Prüfbericht bejahend - manche durch den Rechnungshof geäußerte Kritikpunkte erscheinen beim Durchlesen als widersprüchlich. In einem Fall kritisiert das Finanzprüfungsorgan, dass - obwohl die Miete und die Betriebskosten im Viertel Zwei geringer sind - der Umzug der ARE von der Hinteren Zollamtstraße ins Viertel Zwei flächenmäßig nicht notwendig gewesen wäre und man auch eine Nachverdichtung des alten Zollamts hätte durchführen können. Auch moniert der Rechnungshof, dass die ARE auch im Immobilien-Premiumsegment aktiv sei und daher zu prüfen sei, inwiefern das mit den Zielen des Bunds - der auch wieder Eigentümer der BIG sowie der Tochter ARE ist und daher entsprechende Renditeerwartungen an den Konzern stellt - vereinbar sei, obwohl in dem Prüfbericht auch keinerlei Richtlinien definiert wurden, was Leistbarkeit überhaupt bedeutet. Zudem seien diese Premium-Liegenschaften Bestandsimmobilien gewesen - in Lagen, in denen aber leistbares Wohnen betriebswirtschaftlich nicht abbildbar wäre und die ARE in Folge den Renditeerwartungen des Bunds nicht mehr entsprechen würde. Auch ein Beteiligungserwerb einer Liegenschaft - ein ehemaliges Hotel - am Heumarkt und der in Folge mit Gewinn abgewickelte Verkauf derselben stach dem RH hervor. Dort schreibt er [sic!]: „Ungeachtet des beim Verkauf der Gesellschaftsanteile erzielten Gewinns empfahl der RH der ARE Development, sich künftig nur an ihrem Kerngeschäft (Wohn- bzw. Büroimmobilien) tätigen Projektgesellschaften zu beteiligen.“ Wie ein betriebswirtschaftlich orientierter Konzern das alles allerdings umsetzen soll, diese Antwort bleibt der Rechnungshof allerdings schuldig.
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AutorCharles Steiner
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