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RH prüfte Gemeinnützige

Mängel bei Aufsicht und compliance-relevanten Fälle

Der Rechnungshof hat kürzlich einen Bericht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen veröffentlicht. Kritisiert wird vor allem Mängel bei der Aufsicht.Geprüft wurden die Länder Salzburg und Tirol sowie die Stadt Wien und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Während das Ministerium für die Gesetzgebung zuständig ist, ist es die Aufgabe der Länder, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu vollziehen. Sie sind somit auch für die Aufsicht aller gemeinnützigen Bauvereinigungen zuständig. Prüfzeitraum waren die Jahre 2012 bis 2017. Die Länder würden zu wenig Personal für die Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen bereitstellen, heißt es in dem Bericht. Deswegen sei es zu langen Verfahrensdauern bei Anträgen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gekommen. Weiters bemängelt der Rechnungshof Österreich, dass die Compliance-Berichte der Bauvereinigungen wenig aussagekräftig waren und daher kaum zu größerer Transparenz beitrugen. Aus den Berichten entnahmen die Prüferinnen und Prüfer u.a. folgende compliance-relevante Fälle: Der Sohn und die Lebensgefährtin des Geschäftsführers einer gemeinnützigen Bauvereinigung kauften von dieser eine Wohnung in der Stadt Salzburg. Der Preis war im Bericht angegeben; weitere Informationen zur Preisangemessenheit - etwa die Größe der Wohnung - fehlten, ebenso wie die Angaben zum Vorliegen eines Wohnbedürfnisses. Bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung mit Sitz im Land Tirol erbrachten ein Aufsichtsratsvorsitzender bzw. der Sohn eines Vorstandsmitglieds rechtsfreundliche Beratung an die gemeinnützige Bauvereinigung. Nahe Angehörige von Vorstandsmitgliedern mieteten Wohnungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung in Wien. Die Tochter eines Geschäftsführers sowie ein Vorstandsmitglied und dessen Ehefrau kauften Wohnungen. Die Adressen und Lagen der Wohnungen waren ebenso wenig den Compliance-Berichten zu entnehmen wie deren Größe und Ausstattung oder die Bestätigung, dass ein Wohnbedarf vorhanden war. Der Rechnungshof Österreich prüfte auch die Eigentümerwechsel der ehemaligen WBV-GÖD seit dem Jahr 2003. Er kritisiert, dass die Aufsichtsbehörde der Stadt Wien den Begriff des Angehörigen des Baugewerbes - ihnen ist ein beherrschender Einfluss auf gemeinnützige Bauvereinigungen untersagt - bei Verkäufen von Anteilen an der WBV-GÖD im Jahr 2003 und 2017 jeweils unterschiedlich auslegte. Eine sachliche Rechtfertigung dafür konnte der Rechnungshof Österreich nicht erkennen.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 29. Juli 2019 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Österreich
International
Markt
Tax & Law
Rechnungshof
gemeinnützige wohnbauträger

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