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Rotes Tuch: ÖNORM B 1300

Ein Überblick über das brandaktuelle Problem samt Lösungsansatz. ##Das Problem Auch Austrian Standards trägt seinen Teil zu einer positiven Weiterentwicklung bei. \"Sie haben die hohe Flexibilität auf den Stand der Technik einzugehen. Dies ist dem Gesetzgeber oft nicht möglich. Detailbestimmungen, wie ÖNORMEN, sind somit unerlässlich.\", so Veronika Lang, Product Marketing Manager von Austrian Standards. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung wurde im vergangenen Jahr auch die ÖNORM B 1300 veröffentlicht. Ziel war es dem Immobilieneigentümer und seiner verlängerten Hand eine Orientierungshilfe zu verschaffen. Diese waren und sind stets für die Sicherheit und Gesundheit in den Gebäuden verantwortlich. Und das auch noch nach dem \"Stand der Technik\". Im Sinne der Bauwerkshaftung §1319 ABGB mussten \"entsprechende\" Vorkehrungen getroffen werden. Was damit tatsächlich gemeint war, lies sich schwer darstellen. Diverse OGH-Urteile dienten meist zur Orientierung. Durch die ÖNORM B 1300 werden die zumutbaren und erforderlichen Vorkehrungen exakt dargestellt. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um eine Checklist, die den organisatorischen Leitfaden zur technischen Bewirtschaftung der Immobilie vorgibt. Das indiziert selbstverständlich einen Mehraufwand in der Verwaltung. Die Durchführung der ÖNORM bereitet den Immobilienverwalter derzeit ein wenig Sorgen. Wie soll man das nun in der Praxis durchführen? Ein unwohles Gefühl entsteht. \"Die Hausverwaltungen rüsten nun auf, aber ein Teil der ÖNORM werden bereits im Rahmen der ordentlichen Verwaltung abgedeckt. Aber eben nicht alles.\", sagt Walter Seierl, Prokurist der Rustler Gruppe. Man sieht sich nun trotzdem nach neuen Softwarelösungen um und holt diverse Offerte ein. \"Grundsätzlich kann man die allgemeine Unruhe als \"Haftungsthema\" reduzieren.\" Im Schadensfall muss man nachweisen können, dass Pflichten nicht verletzt und regelmäßige Kontrollen veranlasst wurden. Bei den derzeitigen fast \"amerikanischen\" Verhältnissen ist dies durchaus nachvollziehbar. ##Der Lösungsansatz Um keinerlei Pflichten zu vernachlässigen besteht rege Diskussion darüber, auf welchem Wege nun die Umsetzung erfolgen soll. Einige überlegen dies im Zuge einer Microsoft Excel-Lösung abzuwickeln. Andere wiederum zeigen Interesse an diverse Datenerfassungssoftwares, welche die ÖNORM B 1300 bereits integrieren. Unserer Recherche nach gibt es derzeit bereits einige Prototypen. Ein Anbieter, der seine Kunden bereits mit dem brandaktuellen und schon ausgereiften Modul versorgt, ist die Software-Firma IGEL. Deren Ansatz hierbei ist, über das Workflow Management die Dokumentation der Prüfprozesse zu unterstützen. Dadurch ist es dem Kunden bereits jetzt möglich seine Prüfungen entsprechend zu definieren. Im Gespräch mit Claus Krenstetter, Bereichsleiter Entwicklung bei IGEL Software GmbH, sagt dieser: \"Einige unser Kunden haben die besagte ÖNORM bereits im Workflow als Prozess definiert. Diese verwenden und leben unser Modul schon.\" Dabei wird die Funktionalität der B 1300 in das bestehende Modul eingegliedert. Lediglich die Einfachheit der Bedienung möchte IGEL verbessern. \"Wir freuen uns darüber sehr gute Anwender zu haben, die uns mit ihrem Feedback unterstützen.\", ist sich Krenstetter bewusst. Aber die Dokumentation ist nicht der einzige Aspekt. Mindestens genauso wichtig, wie die Überprüfung gemäß ÖNORM sind die daraus resultierenden Maßnahmen die zu setzen sind. Je nach Größe des Unternehmens werden diese in mehreren Arbeitsschritten umgesetzt. Hier bietet IGEL abermals eine Lösung mittels Ticketsystem an. \"Wir können uns auf den Bedarf des Nutzers einstellen. Jeder Prozess kann hierbei individuell nach dem jeweilige Haus bzw. Unternehmen eingerichtet werden.\" erklärt Claus Krenstetter. KURZ: Effizienz und vor allem eine gewisse Absicherung für den \"Anlassfall\" kann durch eine entsprechende Software erzielt werden. Um die ÖNORM B 1300 vollständig in die Verwaltungspraxis zu übernehmen, ist die Nutzung einer Software empfehlenswert. Von einer Lösung mittels Excel-Sheet muss hingegen klar geraten werden.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 21. Mai 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorAnna-Sophia Kelaridis
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