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S04: Rechtsfragen in der Immobranche
Richter Andreas Grieb über aktuelle Judikatur
Beim gestrigen Bundestag für Immobilien- und Vermögenstreuhänder lieferte Andreas Grieb, Richter am Landesgericht Wien, im Rahmen seines Fachvortrags Beispiele aus der aktuellen Judikatur, die vor allem für die Immobilienbranche von Interesse sein dürften. Etwa die Frage zur Videoüberwachung, die eine breite Diskussion zwischen Datenschützern und jenen, die ihr Heim mit Videokameras schützen wollen, ausgelöst hat. Grieb: "Diesbezüglich gab es ein Urteil, das auch Attrappen umfasst. Die Persönlichkeitsrechte sind zu wahren, ganz gleich, ob mit der Kamera reale Aufzeichnungen getätigt werden oder ob es eine Attrappe ist." Heißt: Juristisch reiche es, wenn man sich durch eine Attrappe lediglich beobachtet fühlt.
Zweites Beispiel war ein Proberaum im 6. Bezirk, aus dem Heavy Metal- und Hardrock-Klänge drangen und eine Anrainerin gestört hatten. Da es sich beim 6. Bezirk um einen Wohnbezirk handelte, hatte das Gericht zu klären, ob es sich bei der Musik aus dem Proberaum um "ortsübliche Geräusche" handle. Dazu war auch der Standard-Lärmpegel zu überprüfen, der geherrscht hätte, ohne dass Musik gespielt wurde. Daraus war dann zu erörtern, ob der Betrieb des Proberaum zu erlauben oder zu untersagen war.
Weitere Fragen waren das Bestandsverhältnis zwischen Mieter und Einkaufszentren und ob Erhaltungskosten an den Bestandsnehmer überwälzbar sind sowie Schimmelbildung durch exzessives Duschen.
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AutorCharles Steiner
Tags
Wien
Recht
Menschen
Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Events
andreas grieb
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