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S05: Das bringt die Wohnrechtsnovelle
Klarheit über Erhaltung von Boilern
Wer bezahlt die Reparaturkosten von Wasserboilern? War diese Frage zuvor Streitthema zwischen Vermietern und Mietern, hat der Nationalrat mit der Wohnrechtsnovelle Fakten geschaffen. Das erläuterte Johannes Stabentheiner, der Leiter der Wohnrechtsabteilung im Bundesministerium für Justiz im Rahmen des 42. Bundesimmobilientags in Wien. Der Novelle zufolge ist für die Reparatur von Wasserthermen in Mietwohnungen jetzt der Vermieter zuständig, die Wartung verbleibt weiterhin beim Mieter.
Die Erhaltungspflicht des Vermieters bezöge sich allerdings nur auf mitvermietete Wasserthermen. Wird nachträglich vom Mieter ein Boiler eingebaut, dann ist er für die Erhaltung verantwortlich. Außerdem stünden Mietern, die in der Vergangenheit ein defektes Gerät entweder reparieren haben lassen oder dieses ersetzt haben, keinerlei Aufwandsentschädigungen durch den Vermieter zu. Ein weiterer Punkt bei der Wohnrechtsnovelle ist laut Stabentheiner die rechtliche Beurteilung vom Zubehör einer Eigentumswohnung wie Kellerabteil, Autoabstellflächen oder Gärten. Diese gelten nunmehr als automatisch einer Eigentumswohnung zugehörig, wenn aus dem Wohnungseigentumsvertrag oder der Nutzwertermittlung eindeutig hervorgeht, dass besagtes Zubehör einer bestimmten Wohnung zugewiesen ist. Damit entfällt eine separate Eintragung ins Grundbuch.
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AutorCharles Steiner
Tags
Recht
Menschen
Events
Wohnrechtsnovelle 2015
Bundesimmobilientag
johannes stabentheiner
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