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S Immo: Kündigungsrecht für Anleihe
Kontrollwechsel löst Kündigungsrecht aus
Die CPI Property Group hatte wie bereits berichtet direkte und indirekt eine Beteiligung von rund 79,20 Prozent am Grundkapitals der S Immo erworben hat. Dies stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des § 10 Abs 4 der Anleihebedingungen dar und löst ein außerordentliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger aus.
Gemäß der Anleihebedingungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen aus diesem Grund zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag, zuzüglich bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Die Kündigung ist nur gültig, wenn eine entsprechende Kündigungserklärung nicht später als 30 Tage, nachdem diese Mitteilung des Kontrollwechsels bekannt gemacht wurde, sohin bis zum 29.09.2022 (inklusive), erfolgt.
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AutorStefan Posch
Tags
Innovation
Anleihe
Markt
s immo ag
CPI Property Group
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