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Salzburg wird strenger
Das neue Raumordnungsgesetz in Salzburg ist in Begutachtung. Und dieses sieht einige sehr strenge Regelungen vor. Das erklärte Ziel: Leistbaren Wohnraum zu schaffen. Fraglich ist, ob das auch erreicht wird.
Befristete Neuwidmungen, Baulandmobilisierungen und die Belebung der Ortskerne: Das neue Raumordnungsgesetz in Salzburg, das derzeit in Begutachtung ist, könnte für die Immobilienwirtschaft den einen oder Einschnitte bedeuten. Denn die neuen Regeln sind drastisch verschärft worden, besonders, was Widmungen betrifft. Denn Neuwidmungen werden nur mehr auf zehn Jahre befristet, nach Ablauf derselben wird - falls nicht gebaut wird - wieder in Grünland rückgewidmet. Bestehende Widmungen werden auf fünf Jahre befristet und mit einer Infrastrukturabgabe belastet. Neuwidmungen für Zweitwohnsitze, die in Salzburg mittlerweile ausgeufert sind, wird es keine mehr geben - genauso bei Einzelhandelsflächen außerhalb des Ortskern. Lediglich Erweiterungen seien hier möglich, die sind aber auf 200 m² begrenzt. Das erklärte Ziel der Politik: So schnell wie möglich leistbaren Wohnraum schaffen und die Ortskerne beleben sowie Zweitwohnsitze in Hauptwohnsitze umwandeln. Ob das Ziel erreicht werden kann, ist fraglich. Widerstand dagegen wird bereits erwartet.
Peter Ruderstaller von Reiter Immobilien, einer Tochter der ÖRAG: "Ich bin mir nicht sicher, ob die von der Politik gesetzten Ziele hinsichtlich leistbaren Wohnens so bewerkstelligt werden können. Dass Wohnungen gebaut werden, ist zwar zu begrüßen, genauso wie die Baulandmobilisierung, allerdings könnte natürlich auch am Bedarf vorbei gebaut werden - mit teureren Wohnungen."
Generell reagiere die Immobilienwirtschaft auf das Gesetz, das derzeit acht Wochen lang in Begutachtung ist, eher verhalten. "Für den Verkauf von Grundstücken war das Argument von möglichen Zweitwohnsitzen durchaus verkaufsfördernd - das würde dann wegfallen", so Ruderstaller. Positiv ist für ihn allerdings, dass damit Grundstücksspekulationen massiv gebremst würden. "Da hat es in letzter Zeit einen regelrechten Wildwuchs gegeben."
Nicht minder fraglich ist auch, ob die Belebung von Ortskernen durch die starke Begrenzung von Retailflächen an der "grünen Wiese" oder an Kreisverkehren für den Immobilienmarkt verträglich ist. Denn diese werden nur mehr nach genauer Prüfung im Hinblick auf mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Ortskerne genehmigt. So können in Gewerbegebieten keine neuen Verbrauchermärkte und Fachmärkte mit mehr als 300 m² errichtet werden. Und bei bestehenden Einzelhandelsflächen außerhalb des Ortskerns sind nur noch Erweiterungen bis maximal 200 m² möglich. Das könnte durchaus Shoppingcenter oder Fachmarktzentren betroffen werden, die unter Umständen erweitern wollen.
CS
AutorCharles Steiner
Tags
Wohnen
Österreich
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Tax & Law
Salzburg
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