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Signa: Selbstanzeige schützt vor Strafe

Immobilien im Recht

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt (WKStA) hat gegen die Signa Prime ein Verfahren eingeleitet. Das Unternehmen führte 2023 für die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter keine Kapitalertragssteuern ab, wie der "Der Standard" in der heutigen Ausgabe berichtet. Allerdings hat die Signa Prime Selbstanzeige erstattet. Und Signa Prime zahlte die Steuern angeblich nach. Die WKStA habe zwar ein Verfahren eingeleitet, "jedoch mit dem Hinweis, dass durch die rechtzeitige Entrichtung die Selbstanzeige strafbefreiend wirksam geworden ist", teilte der Sanierungsverwalter Norbert Abel in seinem jüngsten Bericht mit. Die WKStA interessiere sich auch für Transaktionen der früheren Signa-Manager, wobei die Beschuldigten die Vorwürfe bestreiten. Die Signa Prime sei von den in diesem Verfahren thematisierten Geschehnissen nicht direkt betroffen.
Unlängst hatte die Signa Prime zudem Haftungsansprüche gegen Verantwortliche des Unternehmens erhoben. 16 entsprechende Schreiben vom Insolvenzverwalter Norbert Abel seien an sämtliche aktive und ehemalige Verantwortliche sowie an Signa-Gründer René Benko, versendet worden, geht aus einem Bericht Abels hervor.  Bei den Haftungsansprüchen geht es unter anderen um Zahlungen ohne Gegenleistung oder Zahlungen, die in zeitlicher Nähe der Insolvenzeröffnung stattgefunden haben, unrichtige und unvollständige Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Signa-Gruppe sowie unzureichende Vermögensausstattung der Gesellschaften und Aufnahme unverhältnismäßig hoher Finanzierungen.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 22. Juli 2024 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


LP
AutorLeon Protz
Tags
Signa
Norbert Abel

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