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Signa – so geht es weiter

Anmeldefrist für Gläubiger:innen ist der 15. Januar

Wie erwartet folgte der Ankündigung der Insolvenz, die offizielle Meldung des Alpenländische Kreditorenverbandes, der bekannt gab, dass beim Handelsgericht über das Vermögen der Signa Holding ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet wurde.
Zum Insolvenzverwalter wurde Christof Stapf bestellt, Michael Neuhauser ist sein Stellvertreter. Das zuständige Handelsgericht ist Wien, da die wesentlichen Entscheidungen hier getroffen wurden. Vom Insolvenzverfahren sind 42 Dienstnehmer sowie 273 Gläubiger mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von rund 5,0 Milliarden Euro betroffen. Laut Antrag verfügt die Schuldnerin über Aktiva mit einem Buchwert von rund 2,77 Milliarden Euro. Als Liquidationswert werden jedoch lediglich rund 314 Millionen angesetzt. Eine Unternehmensfortführung wird – wie gestern berichtet - von der Schuldnerin angestrebt und ist in weiterer Folge eine Entschuldung im Rahmen eines Sanierungsplanes beabsichtigt. Den Gläubiger:innen wird eine Quote von 30 Prozent, zahlbar binnen 2 Jahren, angeboten.
Stapf sagte laut Medienberichten, dass sich erst bei der Berichtstagsatzung "eine Einschätzung treffen lasse, wie realistisch der vorgelegte Finanzplan ist und ob ein Sanierungsplan erfüllt werden kann.“ Die erste Berichtstagsatzung und die erste Gläubigerversammlung sind für den 19. Dezember anberaumt. Die Prüfungstagsatzung ist für den 29. Jänner, die Sanierungsplantagsatzung für den 12. Februar geplant. Die Anmeldefrist für Gläubiger:innen, denen die Signa Holding Geld schuldet, ist der 15. Jänner 2024.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. November 2023 - zuletzt bearbeitet am 30. November 2023


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AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Signa
Insolvenz
Christof Stapf

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