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Städtebauliche Verträge veröffentlicht
RECHT.Neues Feature auf Stadt Wien-Homepage
Die Magistratsdirektion der Stadt Wien veröffentlicht sei Freitag auf der Homepage www.wien.gv.at knapp 50 städtebauliche Verträge und begründet dies mit einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Ausgelöst hat das Rechtsverfahren ein Medien-Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz. Mit dem Beschluss bestätigt der VwGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien, wonach das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung die Interessen Dritter an der Geheimhaltung überwiegt. Im Sinne dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes sind gemäß §1a Bauordnung für Wien (BO) abgeschlossene städtebauliche Verträge offenzulegen.
Die rechtliche Grundlage für städtebauliche Verträge ist in der Bauordnung für Wien verankert: Die Gemeinde darf gals Trägerin von Privatrechten - zur Unterstützung der Verwirklichung der in der BO dargestellten Planungsziele - privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) abschließen, mit denen Regelungen über die Tragung von Infrastrukturkosten beziehungsweise die Sicherung städtebaulicher Qualitäten getroffen werden können.
Die rechtliche Grundlage für städtebauliche Verträge ist in der Bauordnung für Wien verankert: Die Gemeinde darf gals Trägerin von Privatrechten - zur Unterstützung der Verwirklichung der in der BO dargestellten Planungsziele - privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) abschließen, mit denen Regelungen über die Tragung von Infrastrukturkosten beziehungsweise die Sicherung städtebaulicher Qualitäten getroffen werden können.
SP
AutorStefan Posch
Tags
Wien
Bauordnung
Stadt Wien
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