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Stadtregierung lehnt WBV-GFW-Deal ab
Übertragung an der WBV-GFW einstimmig abgelehnt
Die Wiener Landesregierung hat in ihrer Sitzung heute, Dienstag, die mittelbare Übertragung von Anteilen an der WBV-GFW (vormals WBV-GÖD) einstimmig abgelehnt. Begründet wurde die Vorgehensweise damit, dass die Landesregierung gemäß § 10a des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) auch amtswegig, also von sich aus, tätig werden kann. Ein Antrag seitens der Wohnbauvereinigung ist demnach nicht zwingend notwendig.
„Wie bereits von mir angekündigt, stimmt die Stadt Wien der Anteilsübertragung nicht zu. Der Bundesgesetzgeber hat im Frühjahr 2018 klargestellt, dass auch mittelbare Übertragungen innerhalb von Gemeinnützigen genehmigungspflichtig sind. Danach richten wir uns“, teilt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal in einer Aussendung aus. Die Stadt Wien habe von Beginn an immer alle Handlungsmöglichkeiten genutzt, die ihr das WGG an die Hand gibt. „Besonders wichtig ist mir: Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich selbstverständlich nichts, Mietverträge und die Höhe der Mieten bleiben weiterhin unverändert“, so Gaal weiter. Im vorliegenden Fall sieht die Stadtregierung in der Gesamtheit die Grenzen des WGG überstrapaziert worden, die strenge Regelung des Kaufpreises sei durch zusätzliche Geldflüsse von Seiten Dritter verletzt worden.
Christian Hosp zeigte sich gegenüber dem immoflash über den Beschluss überrascht und betont, dass ihm der Status der Gemeinnützigkeit weiterhin wichtig ist.
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AutorStefan Posch
Tags
Investment
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