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Steuerreform 2016 als Investitionsbremse

Immobilienwirtschaft ist weiter empört

Mit der Steuerreform 2016 wird die erst 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer um ein Fünftel erhöht; bislang vorgesehene Ausnahmen (Berücksichtigung der Wertsteigerung bzw. Inflation) werden abgeschafft, bevor sie überhaupt greifen konnten. Das war eines der Hauptthemen beim 2. österreischischen Verwaltertag des ÖVI in der Vorwoche. Rückwirkend eingegriffen wird auch in die einkommensteuerrechtlichen Bereiche der AfA (Absetzung für Abnützung) bei vermieteten Immobilien. Der für die Berechnung der AfA auszuscheidende Grundanteil wird massiv erhöht. Anders als bisher soll im Regelfall das Verhältnis Boden/Gebäude anstelle von 20/80 nun 40/60 betragen. Gleichzeitig können Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr auf 10, sondern nur noch auf 15 Jahre abgeschrieben werden. Auch für bestehende vermietete Immobilien ist ab 1.1.2016 diese Neuregelung anzuwenden. Anstatt Investitionen zu fördern, wird die Immobilienwirtschaft in Summe massiven Belastungen ausgesetzt. Wirtschaft und Finanz bräuchten eigentlich etwas Anderes: eine Erhöhung der Investitionen, Stärkung der Bauwirtschaft und Belebung der Konjunktur. Wenn nun sogar noch zu hören ist, dass neuerlich ein MILG (Mietrechtliches InflationslinderungsG) beschlossen werden soll, wonach der Vermieter die Wertsicherung beim Richtwertmietzins 2016 nicht geltend machen kann, ist das Vertrauen der Investoren wohl zur Gänze verloren. Das Interesse, Wohnraum zur Vermietung zu schaffen, wird damit keinesfalls gefördert, im Gegenteil. Immer mehr Investoren kündigen ihre Zurückhaltung an. Um leistbares Wohnen in wachsenden Ballungszentren zu sichern, hat die Ausweitung von Angebot oberste Priorität. Nicht nur Investoren, auch deren Berater benötigen nachhaltige Rechtssicherheit. Immobilienverwalter werden derzeit von vielen Eigentümern wegen möglicher Schenkungen kontaktiert, die noch 2015 über die Bühne gehen sollen. Um wirklich Antworten geben zu können, müsste eigentlich die Durchführungsverordnung zu den Änderungen bei der Grunderwerbsteuer vorliegen, was bis heute nicht der Fall ist. Abschließend fordert daher ÖVI-Präsident Georg Flödl den Gesetzgeber dringend auf, für stabile rechtliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Dem ÖVI fehlt jegliches Verständnis dafür, dass anstelle von Sachpolitik nur der Abtausch von Materien, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, regiert.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 19. November 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Politik
Mietzins
Markt
richtwert
Grunderwerbsteuer
leistbares Wohnen
Immobilienwirtschaft
Immobilienverwalter
Instandsetzung

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