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Strabag droht hohe Strafe

45,37 Millionen Euro Bußgeldantrag zugestellt

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Strabag einen Bußgeldantrag in der Höhe von 45,37 Millionen Euro zugestellt. Die Konzerngesellschaften Strabag und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft haben im gegen sie seit 2017 anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben. Daraufhin stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute einen Bußgeldantrag gegen die beiden Gesellschaften in Höhe von 45,37 Millionen Euro beim Kartellgericht. Die Unternehmen hatten von Anbeginn vollumfänglich mit der BWB kooperiert. "Dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich. Unleugbar schmerzt uns die Geldbuße wirtschaftlich. Wir haben jedoch daraus unsere Lehren gezogen und treiben seit geraumer Zeit mit breitgefächerten Maßnahmen einen Prozess der unternehmensinternen Aufarbeitung und der Verfestigung einer Unternehmenskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität voran; auch haben wir als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt", so Thomas Birtel, der Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft Strabag SE. Zur endgültigen Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des Kartellgerichts zum gegenständlichen Bußgeldantrag noch ausständig. Ein Bußgeld gegen Strabag-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde keine Anpassung der Ergebnis-Guidance des Strabag SE-Konzerns erfordern, da im Konzernabschluss 2020 entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren gebildet sind.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 14. Juli 2021 - zuletzt bearbeitet am 14. Juli 2021


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AutorStefan Posch
Tags
Markt
Strabag
Bau
Bundeswettbewerbsbehörde
Thomas Birtel
Kartell

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