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Streit um OGH-Entscheid zur Mietbefreiung
Wirbel um immo7-Bericht
Der immo7-Bericht vom zurückliegenden Freitag hat viele Reaktionen und Rückmeldungen ausgelöst -und letztlich generell eine brancheninterne Diskussion ausgelöst. Als einer der ersten hat sich der Anwalt Martin Foerster von der Wiener Kanzlei Pitkowitz & Partners zu Wort gemeldet.
In seiner Stellungnahme verweist er darauf, dass die Frage der Betriebskosten aus seiner Sicht ausdrücklich offen bleiben würde, zumal es wörtlich in dem Urteile heiße: "Auf die - im Schrifttum unterschiedlich beantwortete - Frage, ob der Bestandnehmer trotz Anwendbarkeit des § 1104 ABGB verpflichtet sein könnte, Betriebskosten zu zahlen [...] ist daher nicht einzugehen."
Der Anwalt generell zum Urteil: "Die Bedeutung der Entscheidung würde ich persönlich nicht überbewerten. Da es hier um einen Räumungsvergleich ging, hat der 3. Senat des OGH entschieden. Dieser ist für Exekutionssachen zuständig. Auf eine Entscheidung des 5. Senats (der auf Mietrecht spezialisiert ist), warten wir noch. Auch deshalb dürfte der OGH in der Entscheidung den "Eiertanz" um die vielen Fragen in dem Zusammenhang (die Sie in dem Beitrag auch ansprechen) aufführen."
Die Frage wird übrigens nun wohl auch sein, ob die in den Genuss dieser Mietbefreiung kommenden Geschäftsflächen-Mieter nunmehr den Fixkostenzuschuss - zumindest anteilig - zurückzahlen werden beziehungsweise müssen.
Foerster ist Mitautor des in Kürze erscheinenden Handbuch Mietrecht im Linde Verlag. Seine Kanzlei vertritt Einkaufszentren-Betreiber, aber auch das McArthurGlen Outlet Center Parndorf.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Markt
Tax & Law
Martin Foerster
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