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Tax Due Diligence: ein transaktionsgebundener Prozess?

Bei einer Tax Due Diligence sind die steuerlichen Verhältnisse eines zum Verkauf stehenden Targets zu ermitteln und zu überprüfen. steuerrisiken gilt es aufzudecken und Grundlagen für eine optimale Gestaltung der geplanten Transaktion sollen geschaffen werden. In der regel geht die Tax Due Diligence mit einer Financial Due Diligence sowie einer Legal Due Diligence Hand in Hand. Allen Prüfungshandlungen gemein ist, dass sie meist anlassfallbezogen, sprich transaktionsgebunden sind. Die Beurteilung der Haftungs- bzw. Risikolage knüpft u.a. an die geplante Transaktionsstruktur an. Je nachdem ob Asset Deal oder Share Deal bzw. Personen- oder Kapitalgesellschaften Gegenstand der Transaktion sind, bedingt dies abweichende Haftungsfolgen, mit unterschiedlichen Prüfungsgebieten und -schwerpunkten. Dennoch besteht – aller Unterscheidungen zum Trotz – eine Vielzahl von Risikobereichen, welche unabhängig von einer konkreten Transaktion bzw. deren Strukturierung oftmals unentdeckt im Target schlummern bzw. dieses im Extremfall sogar in seinem Bestand gefährden können. Bei konzessionierten Unternehmen wie Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften werden viele Risikobereiche oftmals im Rahmen einer internen Revision bzw. der Abschlussprü- fung erkannt und (je nach Gewichtigkeit) aktiv angegangen. Hierzu zählen letztlich auch steuerliche Risiken, wenngleich diese nicht im primären Fokus derartiger Prüfungen stehen. Nicht konzessionspflichtige Unternehmen, welche entweder gesetzlich zur Durchführung einer Abschlussprüfung verpflichtet sind bzw. sich freiwillig einer derartigen Prüfung unterziehen, verringern dadurch ihr Risikopotential. Doch auch hier gilt, dass steuerliche Risken nicht im ausschließlichen Fokus der Prüfungshandlungen stehen. Ein Restrisiko bleibt. Letztlich wird es vom Geschäftsfeld des Unternehmens bzw. der Risikoneigung der Geschäftsführung abhängen, in regelmäßigen Abständen ausgewählte Risikobereiche einer detaillierten Prüfung durch externe Spezialisten zu unterziehen. Die Vorstellung, dass der Steuerberater eines Unternehmens ohnedies über alle Punkte informiert ist, erweist sich in der Praxis nicht immer als taugliche Annahme. Oftmals werden Sachverhalte und entscheidende Verträge erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bekannt, was in Anbetracht der grundsätzlich eng gesteckten Fristigkeit vieler Abgaben zu Verspätungs- und Säumnisfolgen führen kann. Auch verfügen die Inhouse-Steuerabteilungen großer Unternehmen nicht immer über ausreichend Zeit Risikobereiche umfassend identifizieren und bearbeiten zu können. Auch bei gleichbleibendem Geschäftsverlauf ist eine laufende Überprüfung vor dem Hintergrund eines sich ständig wandelnden Abgabenrechts sinnvoll, wie nachfolgende Beispiele illustrieren sollen: Ein Unternehmen besitzt 25 Büroimmobilien und vermietet diese an gewerbliche Mieter (darunter auch Banken und Versicherungen). Obwohl sich die Geschäftstätigkeit im Kern nicht geändert hat, haben die Änderungen des 1. StabG 2012 dazu geführt, dass Vermieter, sofern sie nicht gleichzeitig als „Errichter“ im Sinne des steuerrechtlichen Verständnisses gelten, seit 1.9.2012 mit einschneidenden umsatzsteuerlichen Änderungen bei Neuabschluss von Mietverträgen konfrontiert sind. Vermieter können die Option zur steuerpflichtigen Vermietung (d.h. Vermietung mit Umsatzsteuer und hierdurch Absicherung des eigenen Vorsteuerabzuges) nicht mehr entsprechend der Geschäftsplanung ausüben, sondern sind davon abhängig, dass der Mieter selbst Umsätze erzielt, welche diesen (fast) ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigen. Kann einem „umsatzsteuerschädlichen“ Mieter der Ausfall an Vorsteuern nicht weitergegeben werden, bewirkt dies einen effektiven Kostennachteil für den Vermieter. Besonders prekär ist die Situation, wenn zusätzlich aus einem vorhergehenden Erwerb (zB Asset-Deal mit Option zur Umsatzsteuer) Vorsteuern in beträchtlichem Ausmaß zu berichtigen sind. Fehlendes Risikobewusstsein kann hier schnell zu einer millionenschweren Steuernachzahlung führen, welche wirtschaftlich ausschließ- lich den Vermieter belastet.[cite1] Ein anderes Beispiel sind Fremdkapitalzinsen bei Erwerb von Beteiligungen innerhalb eines Konzerns. Bis 31.12.2010 waren Fremdkapitalzinsen bei einem fremdfinanzierten Beteiligungserwerb steuerlich abzugsfähig. Seit 1.1.2011 ist dies rückwirkend nicht mehr möglich; d.h. Fremdkapitalzinsen anlässlich eines Beteiligungserwerbs zB im Jahr 2008 sind seit dem 1.1.2011 nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Da in einem größeren Konzernverbund derartige Transaktionen mitunter an der Tagesordnung stehen, sich Beteiligungsverhältnisse laufend ändern, muss jede fremdfinanzierte Akquisition grundsätzlich historisch zurückverfolgt werden, um eindeutig feststellen zu können, ob zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs eine konzerninterne Transaktion vorlag oder nicht. Auch hier kann ein fehlendes Risikobewusstsein schnell zu nachteiligen steuerlichen Konsequenzen führen. Wenngleich die oa. Beispiele die Bedeutung einer laufenden Risikoevaluierung aus steuerlicher Sicht deutlich unterstreichen, dient ein laufender Prüfungsprozess neben der Risikoreduktion auch und vor allem einer verbesserten Unternehmensinformation und Unternehmensplanung sowie einer effizienten und vorausschauenden Vorbereitung auf eine zukünftige Transaktion. Der Trend zum papierlosen Büro, in Unternehmen ab einer gewissen Größe jedenfalls im Fokus, begünstigt diesen Prozess. Dokumente, die in einem virtuellen Datenraum, entsprechend kategorisiert abgelegt werden, erleichtern zielgerichtete Prüfungshandlungen. Durch entsprechende Online-Zugriffssteuerung wird die Direkteinsicht bestimmter Daten durch externe Spezialisten ermöglicht. Neben der Aufgabe Risikopotential aufzuzeigen, kann im Zuge der Bearbeitung auch die Struktur des Datenraums in Hinblick auf Tauglichkeit für eine transaktionsgebundene Due Diligence zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert werden. Im Transaktionsprozess stehen schließlich entsprechend aufbereitete und vorgeprüfte Informationen zur Verfügung, was letztlich den gesamten Due Diligence Ablauf vereinfacht und mehr Sicherheit gewährt, dass ein avisierter Kaufpreis nicht durch unerwartet aufkommende Risiken und damit verbundene Kaufpreisabschlä- ge zur Diskussion gestellt wird. Vor dem Hintergrund einer wertorientierten, professionellen Unternehmensführung liegen die Vorteile laufender Risikochecks durch interne oder externe Experten nicht nur aber vor allem auch in Hinblick auf Steuern und Abgaben somit klar auf der Hand.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 25. September 2013 - zuletzt bearbeitet am 14. August 2025


GK
AutorGerald Kerbl und Ingrid Winkelbauer
Tags
Umsatzsteuer
TPA Horwath
Tax and Law
Due Diligence
Special
Abgabenrecht

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