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Tirol: Bodenspekulation gestoppt

VfGH stärkt Gemeinden jetzt den Rücken

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Rechtmäßigkeit von Bauverbotszonen in der Tiroler Gemeinde Umhausen bestätigt und damit ein wichtiges Signal für die kommunale Raumordnung gesetzt. Die Gemeinde im Bezirk Imst hatte mehrere Grundstücke, die seit über 15 Jahren als Bauland gewidmet waren, als Bauverbotszonen ausgewiesen, da kein unmittelbarer Wohnbedarf bestand. Laut dem VfGH stellt diese Maßnahme ein „geeignetes Mittel im öffentlichen Interesse“ dar, um Spekulation mit Bauland zu verhindern und den Anstieg der Grundstückspreise zu bremsen.

Eine Immobilien-Gesellschaft, die eines der betroffenen Grundstücke im Jahr 2018 erworben hatte, war gegen das Bauverbot vorgegangen. Ihr Antrag auf Errichtung mehrerer Eigentumswohnungen wurde von der Gemeinde abgelehnt, woraufhin sie eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einbrachte. Dieses legte den Fall dem Verfassungsgerichtshof vor, der nun keine Veranlassung zum Eingreifen sah. Die Bauverbotszonen seien laut Entscheidung nicht willkürlich, sondern auf einer nachvollziehbaren raumplanerischen Grundlage erlassen worden.

Die Gemeinde sieht in der Entscheidung eine Bestätigung ihres Kurses. Bürgermeister Jakob Wolf, zugleich Klubobmann der ÖVP im Tiroler Landtag, bezeichnete das Erkenntnis als „richtungsweisend“. Es ermögliche eine „aktive Raum- und Bodenpolitik“ und sei ein wirksameres Instrument als befristete Bausperren. Das Bauverbot kann bei familiärem Bedarf aufgehoben werden, bleibt jedoch grundsätzlich bestehen, um langfristig leistbares Bauland zu sichern.

Auch in Innsbruck greifen ähnliche Maßnahmen: Der Gemeinderat beschloss im Frühjahr eine umfassende Bausperre über 23 Grundstücke mit insgesamt rund zehn Hektar Fläche. Diese sollen künftig als Vorbehaltszonen für den geförderten Wohnbau dienen. Wird nicht mindestens die Hälfte der Fläche zu Wohnbauförderkonditionen an die Stadt oder gemeinnützige Bauträger verkauft, erfolgt nach zehn Jahren eine Rückwidmung ins Freiland – verbunden mit einem erheblichen Wertverlust.

Mit der Entscheidung des VfGH wird deutlich, dass Gemeinden beim Kampf gegen Bodenspekulation zunehmend auf rechtlich gesicherte Planungsinstrumente setzen können.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 07. Oktober 2025 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
signal
bestand
Spekulation
Eigentumswohnungen
ÖVP

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