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VDAV will Anpassung der Baurechtsnovelle
5 Punkte-Programm für Kurzzeitvermietungen
Nach den letzten massiven Einschränkungen für Kurzzeitvermietungsanbieter hat jetzt der Verband der Apartmentvermieter (VDAV) ein 5-Punkte-Programm zur Anpassung der Wiener Bauordnungsnovelle vorgelegt. Er will, dass die Ende Juni 2023 zur Begutachtung aufgelegte neue Wiener Bauordnung in einigen Kern-Punkten wie z.B. Genehmigung von Apartmentvermietung auch in Wohnzonen, einheitliche Sicherheitsstandards für Brandschutz und Elektrik oder auch klare Rahmenbedingungen für die Einbindung von Anrainer:innen adaptiert wird. Gefordert werden:
5-Punkte-Programm zur Anpassung der Bauordnungsnovelle:
1. Ermöglichung von Genehmigungen für touristisch sinnvolle Vermietung auch in der Wohnzone durch die Behörden –
sofern das Projekt eindeutig im Interesse des Tourismus- und Kongressstandorts Wiens ist.
2. Ersatzwohnraum als real machbare Option –
der bei gewerblicher Vermietung von mehr als 20 Prozent der Wohnfläche eines Hauses zu schaffende Ersatzwohnraum muss realistisch geregelt werden. Im aktuellen Entwurf ist dies praktisch unmöglich, da z.B. keine Dachgeschoßwohnungen als Ersatzraum geschaffen werden dürfen.
3. Einheitliche Sicherheitsstandards für alle Vermieter –
Auch für kleine private Vermieter müssen Mindeststandards z.B. bei Brandschutz und Elektrik verpflichtend vorgeschrieben werden.
4. Barrierefreiheit: Ausnahmen für Altbau –
wie auch bei der Langzeitvermietung der Fall, braucht es aufgrund der teilweise schwierigen Bausubstanz bei Altbauten die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen bei der verpflichtenden Barrierefreiheit.
5. Vorab-Zustimmung von Anrainer:innen als Stolperstein -
Der aktuelle Entwurf sieht die Verpflichtung vor, bereits einem Antrag auf ein Neuprojekt sämtliche Zustimmungsunterschriften des gesamten Hauses beizulegen. Dies ist in der gelebten Praxis beinahe unmöglich; Anrainer:innen sollten die Möglichkeit zum Einspruch haben, aber nicht schon verpflichtend vor allen konkreten Planungsschritten.
Andreas Novotny, Präsident des VDAV, verweist dabei auf den Nutzen der Vermietungen: "Die professionelle Apartmentvermietung ist ein essenzieller Teil des Angebots der Stadt Wien für Besucher:innen der Stadt: Mehr als 10.000 vermietete Apartments erwirtschaften einen Nächtigungsumsatz von deutlich über 170 Millionen Euro pro Jahr – mehr als 15 Prozent des gesamten Wiener Nächtigungsumsatzes. Unsere Gäste schätzen das Service, die Familiarität einer Wohnung und die Chance auf Individualismus." und wünscht sich: "Im Sinne einer zeitgemäßen Tourismusstrategie, speziell auch für jüngere Zielgruppen und Familien, braucht es Unterstützung seitens der Stadt und klare Rahmenbedingungen für die professionelle Apartmentvermietung."
5-Punkte-Programm zur Anpassung der Bauordnungsnovelle:
1. Ermöglichung von Genehmigungen für touristisch sinnvolle Vermietung auch in der Wohnzone durch die Behörden –
sofern das Projekt eindeutig im Interesse des Tourismus- und Kongressstandorts Wiens ist.
2. Ersatzwohnraum als real machbare Option –
der bei gewerblicher Vermietung von mehr als 20 Prozent der Wohnfläche eines Hauses zu schaffende Ersatzwohnraum muss realistisch geregelt werden. Im aktuellen Entwurf ist dies praktisch unmöglich, da z.B. keine Dachgeschoßwohnungen als Ersatzraum geschaffen werden dürfen.
3. Einheitliche Sicherheitsstandards für alle Vermieter –
Auch für kleine private Vermieter müssen Mindeststandards z.B. bei Brandschutz und Elektrik verpflichtend vorgeschrieben werden.
4. Barrierefreiheit: Ausnahmen für Altbau –
wie auch bei der Langzeitvermietung der Fall, braucht es aufgrund der teilweise schwierigen Bausubstanz bei Altbauten die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen bei der verpflichtenden Barrierefreiheit.
5. Vorab-Zustimmung von Anrainer:innen als Stolperstein -
Der aktuelle Entwurf sieht die Verpflichtung vor, bereits einem Antrag auf ein Neuprojekt sämtliche Zustimmungsunterschriften des gesamten Hauses beizulegen. Dies ist in der gelebten Praxis beinahe unmöglich; Anrainer:innen sollten die Möglichkeit zum Einspruch haben, aber nicht schon verpflichtend vor allen konkreten Planungsschritten.
Andreas Novotny, Präsident des VDAV, verweist dabei auf den Nutzen der Vermietungen: "Die professionelle Apartmentvermietung ist ein essenzieller Teil des Angebots der Stadt Wien für Besucher:innen der Stadt: Mehr als 10.000 vermietete Apartments erwirtschaften einen Nächtigungsumsatz von deutlich über 170 Millionen Euro pro Jahr – mehr als 15 Prozent des gesamten Wiener Nächtigungsumsatzes. Unsere Gäste schätzen das Service, die Familiarität einer Wohnung und die Chance auf Individualismus." und wünscht sich: "Im Sinne einer zeitgemäßen Tourismusstrategie, speziell auch für jüngere Zielgruppen und Familien, braucht es Unterstützung seitens der Stadt und klare Rahmenbedingungen für die professionelle Apartmentvermietung."
EK
AutorElisabeth K. Fürst
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