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Vertrauen ist gut, Versicherung besser
Neue Vertrauensschadensversicherung der WKO
Mit einer neuen Versicherung will der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder dem Endkunden noch mehr Sicherheit bieten. Seit 1. Jänner gibt es jetzt verpflichtend eine Vertrauensschadensversicherung für Hausverwalter zusätzlich zur Haftpflichtversicherung, die erste dieser Art in der EU. Diese wurde im Rahmen eines Pressegesprächs im Cocoquadrat heute Vormittag präsentiert. „Der Verwalter arbeitet mit fremdem Vermögen. Mit der Versicherung ist neben der Umsetzung des Qualitätsanspruchs für Immobilienverwalter, die ohnehin durch Ausbildung gewährleistet sein muss, auch eine finanzielle Absicherung für die Kunden gegeben“, sagt Fachverbandsobmann Georg Edlauer vor Journalisten. Diese „Vollkaskoversicherung“ decke „jeden denkbaren Schaden ab, auch diese, die durch Fahrlässigkeit, technische Gebrechen oder menschliches Versagen, ja sogar durch Vorsatz entstanden sind.“ Die Kunden würden dadurch, so Edlauer, „100-prozentig abgesichert werden.“ Die Versicherung gilt für alle Mitglieder des Fachverbands mit uneingeschränkter aufrechter Gewerbeberechtigung, die sich auf Verwaltung bzw. als Treuhänder spezialisieren. Das sind um die 2.000 in Österreich, die zu entrichtende Prämie betrage 118 Euro im Jahr.
Eine entsprechende Versicherung für Bauträger gebe es bereits länger, wie Stellvertreter Gerald Gollenz hinzufügt. So gebe es bei Objekten, die direkt vom Bauträger gekauft werden, neben detaillierten Baubeschreibungen auch Sicherungsmodelle, die sicherstellen, dass nicht mehr bezahlt wird, als das Objekt wert ist. Gilt bei Barzahlung „Geld zurück - Wohnung zurück“, ist bei Ratenzahlungen im Falle des Scheiterns eines Projekts - etwa Insolvenz -das Ziel, dass der Käufer nur soviel eingezahlt hat, dass der Bau mit den restlichen offenen Beträgen auch ohne Nachbelastungen fertiggestellt werden kann.
Auf Maklerseite betont Stellvertreter Reinhold Lexer, dass durch die Immobiliencard nicht nur der Konsument die Expertise des Maklers überprüfen könne, sie umfasse gleichfalls eine Versicherung. „Vermögensschäden, die ein Kunde durch eine falsche Beratung erleidet, sind damit abgedeckt.“
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AutorCharles Steiner
Tags
Wohnen
Österreich
Markt
Tax & Law
WKO
Fachverband der österreichischen Immobilien- und Vermögenstreuhänder
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