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EU-Kommission: Kein Verbot von Klingelschilder

Laut der EU-Kommission dürfen die Namensschilder an Klingeln und Postkästen nun doch bleiben. Wiener Wohnen kündigte kürzlich an, dass aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über 220.000 Türschilder in Top-Nummern auszutauschen. Das verunsicherte auch ein Teil der Branche, denn auch private Vermieter und Hausverwaltungen könnten nun dazu gezwungen werden, die Türschilder DSGVO-konform zu anonymisieren. Nun hat aber ein Sprecher der EU-Kommission klargestellt, dass die EU-Verordnung diesen Bereich nicht reguliere. Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden. Anderslautende Behauptungen seien "einfach falsch", wird der Sprecher in mehreren Medien zitiert. Schon Anfang der Woche versuchte die Wirtschaftskammer zu beruhigen (immoflash berichtete). Datenschutz gebe es nicht erst seit dem 25. Mai 2018, auch zuvor bestanden schon, durchaus strenge, datenschutzrechtliche Regelungen in Österreich, ließ die WKO ausrichten. So wurden Namensschilder an Türen teilweise aufgrund von ausdrücklichen Einwilligungen - etwa durch Ankreuzmöglichkeit beim Mietvertrag oder separate Unterschrift - schlüssigen Einwilligungen oder auch aufgrund von "berechtigten Interessen" angebracht. Auch mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe sich hier keine Änderung ergeben. Laut der EU Kommission sind für die Auslegung der Datenschutzverordnung die nationalen Datenschutzbehörden zuständig. Bis jetzt liege noch keine anderslautende Entscheidung der Datenschutzbehörde vor.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 19. Oktober 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
Türklinkeln
EU Kommission

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