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VfGH spielt Ball zum Gesetzgeber

Der Richtwert bei Altbaumieten ist ein österreichisches Kuriosum, das für Ungerechtigkeit am heimischen Mietmarkt sorgt. Sowohl für Mieter als auch Vermieter. Schließlich ist es wohl keinem verständlich, warum eine Wohnung in einem sanierten Wiener Gründerzeithaus unter dem Richtwert von 5,58 Euro pro Quadratmeter fällt, aber für eine Wohneinheit in einem unsanierten Plattenbau die freie Mietzinsbildung gilt. Auch die verschiedenen Richtwerte in den einzelnen Ländern sorgen in der Branche für Kopfschütteln. So ist in Wien, wo Grund- und Baukosten überproportional hoch sind, der Richtwert nach dem Burgenland am niedrigsten. Eine Gruppe von Hauseigentümern hatte deswegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Dieser wies die Bedenken aber kürzlich ab. Zwar verbiete der Gleichheitsgrundsatz sachlich nicht begründbare Regelungen, heißt es in der Begründung. Innerhalb dieser Schranken sei der Gesetzgeber aber frei, „seine politischen Zielvorstellungen zu verfolgen“. Die „im öffentlichen Interesse des leistbaren Wohnens zulässige Belastung der Vermieter“ sieht der VfGH auch nicht als unverhältnismäßig an. Dies würde erst dann zutreffen, „wenn die Vermieter angesichts der Mietpreise nicht mehr in der Lage wären, ihr Eigentum angemessen zu erhalten“. Die Antragsteller hätten eine entsprechende Behauptung allerdings weder näher ausgeführt „noch deckt sich eine solche Annahme mit der allgemeinen Lebenserfahrung“, heißt es weiter. Der VfGH hält zudem die Stichtagsregelung (8. Mai 1945) für die Anwendung des Richtwertes für sachlich gerechtfertigt, auch weil damit die Schaffung von Wohnraum im Rahmen des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg honoriert werden sollte. Der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig begrüßt die Entscheidung fordert aber gleichzeitig, eine grundlegende Reform des bundesweit geltenden Mietrechtsgesetzes. „Wir brauchen dringend ein faires und transparentes Mietrecht“, so Ludwig in einer Aussendung. „Eines, das für Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit sorgt. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter“, so der Stadtrat weiter. In diesem Punkt herrsche bereits seit längerem eine grundsätzliche Einigkeit - auch mit den Vertretern der Immobilienwirtschaft. Auch der Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sieht das Urteil des VfGH positiv. Mit dem Mietrecht sollten sich nicht Gerichte beschäftigen, sondern der Gesetzgeber, heißt es vonseiten des ÖHGB. Von einem neuen Mietrecht fordert er eine Liberalisierung und die Möglichkeiten für Investitionen.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 21. Juli 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
Mietrecht
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