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Viel Potenzial für deutsche Pflegeheime

Bis 2024 braucht es noch 185.000 Plätze

Die Altersentwicklung zeigt deutlich: Die Menschen in Deutschland werden älter, und damit steigt auch der Bedarf an Pflegeimmobilien stark an. Macht die Altergruppe 65+ heute einen Anteil von 21,8 Prozent an der Gesamtgesellschaft aus, werden es 2040 voraussichtlich bereits 26,6 Prozent sein. Gerade in diesem Segment deutet sich allerdings ein gewisser Engpass an. Laut dem Pflegeheimatlas von Wüest & Partner hat sich allein zwischen 2015 und 2019 die Zahl der Pflegebedürftigen um 44 Prozent auf rund 4,1 Millionen Menschen erhöht. Die Tendenz steigt: Bis 2014 bedarf es rund 185.000 neuer Pflegeplätze, respektive 1.850 Pflegeheime. Durchaus eine Chance für Investoren, die das Segment Healthcare bereits seit geraumer Zeit besetzen. Allerdings müssen Investoren die Formen stationäre und ambulante Pflege geschickt miteinander vereinen, nachdem die künftige Pflegegeneration auch über die Mittel für qualitativ hochwertige Betreuung verfügt. Qualität, Individualität und Selbstständigkeit sind gefragt, auch ermöglicht durch ambulante Betreuungsmöglichkeiten. So hat die Anzahl an ambulant versorgten Pflegebedürftigen seit 2015 um 41,9 Prozent auf 983.000 zugenommen, wohingegen der Anstieg der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen mit einem Plus von 22,2 Prozent im selben Zeitraum deutlich geringer ausfälllt. Die Zahl der Pflegeplätze je Pflegeheim ist seit Jahren rückläufig. Lag der Durchschnitt 2005 noch bei 73 Plätzen pro Heim, sank der Wert 2015 auf 68 Plätze und 2019 auf 63. So hat sich auch die Zahl der Pflegeheime, die seit 2009 entstanden sind, mit einer Zunahme um 32,2 Prozent deutlich stärker erhöht als die Zahl der Pflegeplätze, deren Anzahl nur um 14,7 Prozent angestiegen ist. Gründe für diese Entwicklung liegen unter anderem im Bedarf nach kleineren Heimen sowie in den Landesheim-Gesetzen, die in einigen Bundesländern die Größe von Heimeinreichtungen vorschreiben. So sieht beispielswese das 2014 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) vor, dass ein neu errichtetes Pflegeheim ausschließlich Einzelzimmer und maximal 80 Plätze haben darf.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 16. November 2021 - zuletzt bearbeitet am 16. November 2021


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AutorCharles Steiner
Tags
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