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Volles Rohr – Die Kolumne
von und mit Thomas Rohr
##Maßnahme 2:
Private Erwerber von neu erbauten Eigentumswohnungen, die ihre Wohnung nicht vermieten, sondern selbst darin wohnen, erhalten ebenfalls einen Kostenzuschuss von sechs Euro pro Quadratmeter und Monat auf die Dauer von zehn Jahren, unabhängig davon, wie sie diese Wohnung finanzieren. Der Käufer erhält auf diese Weise zehn Jahre hindurch monatlich 450 Euro bei Kauf einer 75-Quadratmeter-Wohnung. Jeder Käufer wird versuchen, einen möglichst niedrigen Kaufpreis zu erzielen, da der Zuschuss keinen Zusammenhang mit dem Kaufpreis hat. Damit soll der Druck auf die Preise aufrechterhalten und nicht durch einen Zuschuss geschwächt werden. Mit dieser Maßnahme könnte der Bau von 8.000 Eigentumswohnungen gefördert werden, was einem Investitionsvolumen von 1,8 Milliarden Euro und Kosten der staatlichen Förderung in Höhe von 43,2 Millionen Euro entspricht.
##Maßnahme 3:
Alle Vermieter von Wohnungen haben bei Mietverträgen, die nach 1994 und vor der hier vorgeschlagenen Freigabe der Mietzinse geschlossen worden sind (Richtwertmietzinse, angemessene Mietzinse und freie Mietzinse), zehn Prozent jenes Betrages, um den der vereinbarte Hauptmietzins den jeweiligen Kategoriezins übersteigt, als Eigenkapital in Wohnbaugesellschaften einzubringen, deren ausschließlicher Geschäftszweck der Bau und die Vermietung von Wohnungen ist. Für diese Maßnahme kommen ca. 250.000 A-Wohnungen und ca. 250.000 B- und C-Wohnungen in Frage. Daraus stünde den Wohnbau-Veranlagungsgesellschaften jährlich ein Kapital von geschätzten 230 Millionen Euro zur Verfügung.
Mithilfe von Krediten in Höhe von 70 Prozent des Investitionsbedarfes (das heißt bei 30 Prozent Eigenmitteln) könnten so jährlich ca. 3.400 Wohnungen gebaut werden, was einem Investitionsvolumen von 767 Millionen Euro und Kosten der staatlichen Förderung in Höhe von circa 18,4 Millionen Euro entspricht. Die mögliche Rendite gleicht jener der Maßnahme 1 (Anfangsrendite 7,13 Prozent).
##Maßnahme 4:
Steuermodelle: Neu erbaute Mietwohnhäuser können, sofern sie nicht durch obige Maßnahmen gefördert werden, innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben werden (fünf Prozent p. a.). Das würde Mindereinnahmen des Staates von circa 16 Millionen Euro jährlich mit sich bringen, aber zur Errichtung von geschätzten 10.000 Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von 2,25 Milliarden Euro jährlich führen (derzeit geltende AfA-Sätze: 1,5 Prozent für Wohnhäuser, 2 Prozent für Häuser vor 1915, 3 Prozent für Firmengebäude, 6,6 Prozent für Großreparaturen).
Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, dass in den ersten zehn Jahren nach Errichtung von Wohnungen die Einkünfte hieraus steuerfrei sind. Wie bisher sollen die Wohnbauanleihen mit vier Prozent verzinst und KESt- und ESt-frei sein.
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AutorThomas Rohr
Tags
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