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Vorarlberg führt Leerstandsabgabe ein

Investorenmodelle als Ferienwohnungen kategorisiert

Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags hat heute die Einführung einer Abgabe auf leer stehende Wohnungen beschlossen. Zudem soll das Ziel "leistbares Wohnen" explizit im Raumplanungsgesetz verankert werden. Mit Änderungen im Raumplanungsgesetz wird es auch möglich werden, Flächen für die Errichtung von förderbarem Wohnbau zu reservieren.
Die bereits bestehende Zweitwohnsitzabgabe wird künftig auch leer stehende oder unbewohnte Immobilien erfassen. 
Indem Investorenmodelle in Zukunft als Ferienwohnungen kategorisiert werden, sollen diese zurückgedrängt werden. 

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 20. September 2023 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
Vorarlberg
leerstandsabgabe

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