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Vorarlberg führt Leerstandsabgabe ein
Investorenmodelle als Ferienwohnungen kategorisiert
Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags hat heute die Einführung einer Abgabe auf leer stehende Wohnungen beschlossen. Zudem soll das Ziel "leistbares Wohnen" explizit im Raumplanungsgesetz verankert werden. Mit Änderungen im Raumplanungsgesetz wird es auch möglich werden, Flächen für die Errichtung von förderbarem Wohnbau zu reservieren.
Die bereits bestehende Zweitwohnsitzabgabe wird künftig auch leer stehende oder unbewohnte Immobilien erfassen.
Indem Investorenmodelle in Zukunft als Ferienwohnungen kategorisiert werden, sollen diese zurückgedrängt werden.
Die bereits bestehende Zweitwohnsitzabgabe wird künftig auch leer stehende oder unbewohnte Immobilien erfassen.
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AutorStefan Posch
Tags
Vorarlberg
leerstandsabgabe
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