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Was machen wir mit dem Bestand?
Die Gebäuderichtlinie der EU wird immer klarer. Natürlich ist es wieder recht kompliziert, es gibt wieder nationale Besonderheiten, wie die berühmten 15% des Bestandes, dieses Mal aber ausgehend von den 15% schlechtesten Gebäuden und es gibt die verschiedensten Stichtage, ausgehend vom Neubau, der (nicht überraschend) als erster Bestwerte erreichen muss. Es ist aber, bei aller Kritik, ein Dokument, in dem jede:r Gebäudehalter:in ihr bzw. sein Objekt und den Zeitpunkt, an dem es saniert sein muss, finden kann. Eine gute Nachricht: Dem EU-Parlament ist bewusst, dass das alles nur mit einem anständigen Förderregime bewerkstelligt werden kann. Finanzielle Mittel sind da, wie sie eingesetzt werden, wird wohl wieder national differenziert werden. Hoffentlich schafft es unsere Regierung zu erkennen, dass Eigentum nicht pfui ist, sondern vor allem bei den anstehenden Sanierungen kräftig unterstützt werden muss.
Was sich zur bisherigen Praxis geändert hat: Sanierungen müssen tatsächlich und bewiesen die Ziele erreichen, für die sie beauftragt wurden. Rein optisches Getue ist vollkommen wertlos, der oder die Eigentümer:in braucht nicht nur Gewerke, die ihr resp. ihm den Effekt der Sanierung garantieren, es müssen die Schritte auch so verfolgt werden, dass sie nachvollziehbar sind, die Resultate der Sanierung sind natürlich ebenfalls zu monitoren und zu dokumentieren. All das wird nötig sein, um Förderungen für die Maßnahmen zu erhalten und vor allem um die finanzierenden Banken und die bilanzierenden Wirtschaftsprüfer:innen zu überzeugen. Wenn sie schon beim ESG-Bericht angekommen sind, können die Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens auch nur dann glänzen, wenn sie bewiesen sind.
Neues Zertifizierungssystem
Die ÖGNI hat mit ihren europäischen Partnern diese neuen Herausforderungen an die Bestandshalter:innen erkannt und ein niederschwelliges Zertifizierungssystem „Gebäude im Betrieb“ (GIB) entwickelt. Hier wird der Zustand eines Gebäudes erhoben, Optimierungspotenzial evaluiert, Sanierungen begleitet, Sanierungserfolge dokumentiert. Und wie immer bei der ÖGNI, geht es nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Dass dieses System selbstverständlich auf die SDGs 17 der UNO und auf EU-LEVEL(s) referenziert, ist selbstverständlich, ein Alleinstellungsmerkmal gibt es bei der EU-Taxonomie: sie wird von den ÖGNI-Auditor:innen mitbearbeitet, in einem Arbeitsgang erhalten Eigentümer:innen nicht nur ein Gutachten (Zertifikat), sondern auch die EU-Taxonomie-Verifikation. Unsere Auditor:innen und die ÖGNI unterstützen die ÖGNI-Mitglieder und Zertifikatswerber:innen mit allen verfügbaren Mitteln. Es ist uns aber bewusst, dass es viele weitere Herausforderungen bei der Sanierung von Gebäuden gibt.
Nach wie vor haben wir ein Wohnungseigentumsgesetz und ein Mietrecht, das Sanierungen eher behindert als unterstützt. Bei der Förderung von Sanierungen und beim Abholen der diesbezüglichen Förderungen ist unsere Regierung eher schläfrig. In den neun Bauordnungen kommt Sanierung eher nicht vor. Baufirmen und viele Gewerke, die für Sanierungen dringend notwendig sind, haben diesen riesigen Markt noch nicht wirklich entdeckt, diesbezügliche Angebotslegungen sind zäh und teuer. Nach wie vor fehlen uns clevere Lösungen seitens der Industrie. Die Zeit läuft!
Was sich zur bisherigen Praxis geändert hat: Sanierungen müssen tatsächlich und bewiesen die Ziele erreichen, für die sie beauftragt wurden. Rein optisches Getue ist vollkommen wertlos, der oder die Eigentümer:in braucht nicht nur Gewerke, die ihr resp. ihm den Effekt der Sanierung garantieren, es müssen die Schritte auch so verfolgt werden, dass sie nachvollziehbar sind, die Resultate der Sanierung sind natürlich ebenfalls zu monitoren und zu dokumentieren. All das wird nötig sein, um Förderungen für die Maßnahmen zu erhalten und vor allem um die finanzierenden Banken und die bilanzierenden Wirtschaftsprüfer:innen zu überzeugen. Wenn sie schon beim ESG-Bericht angekommen sind, können die Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens auch nur dann glänzen, wenn sie bewiesen sind.
Neues Zertifizierungssystem
Die ÖGNI hat mit ihren europäischen Partnern diese neuen Herausforderungen an die Bestandshalter:innen erkannt und ein niederschwelliges Zertifizierungssystem „Gebäude im Betrieb“ (GIB) entwickelt. Hier wird der Zustand eines Gebäudes erhoben, Optimierungspotenzial evaluiert, Sanierungen begleitet, Sanierungserfolge dokumentiert. Und wie immer bei der ÖGNI, geht es nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Dass dieses System selbstverständlich auf die SDGs 17 der UNO und auf EU-LEVEL(s) referenziert, ist selbstverständlich, ein Alleinstellungsmerkmal gibt es bei der EU-Taxonomie: sie wird von den ÖGNI-Auditor:innen mitbearbeitet, in einem Arbeitsgang erhalten Eigentümer:innen nicht nur ein Gutachten (Zertifikat), sondern auch die EU-Taxonomie-Verifikation. Unsere Auditor:innen und die ÖGNI unterstützen die ÖGNI-Mitglieder und Zertifikatswerber:innen mit allen verfügbaren Mitteln. Es ist uns aber bewusst, dass es viele weitere Herausforderungen bei der Sanierung von Gebäuden gibt.
Nach wie vor haben wir ein Wohnungseigentumsgesetz und ein Mietrecht, das Sanierungen eher behindert als unterstützt. Bei der Förderung von Sanierungen und beim Abholen der diesbezüglichen Förderungen ist unsere Regierung eher schläfrig. In den neun Bauordnungen kommt Sanierung eher nicht vor. Baufirmen und viele Gewerke, die für Sanierungen dringend notwendig sind, haben diesen riesigen Markt noch nicht wirklich entdeckt, diesbezügliche Angebotslegungen sind zäh und teuer. Nach wie vor fehlen uns clevere Lösungen seitens der Industrie. Die Zeit läuft!
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AutorPeter Engert
Tags
Sanierung
regierung
ÖGNI
EU
Recht
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