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Was sich auch beim Holz(bau) ändert

Immobilien im Recht

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, "EUDR") wurde vor einem Jahr beschlossen. Nach rund eineinhalb Jahren Übergangsphase tritt sie mit Ende 2024 unmittelbar und in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichzeitig in Kraft.  Der EUDR regelt den Handel mit Erzeugnissen, welche zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. 
Damit löst die EUDR die bisher geltende europäische Holzhandels-VO ab. Anders als die Holzhandels-VO geht die Entwaldungs-VO aber über den Schutz vor Waldschädigung hinaus. Insbesondere sind auch – wie im Bereich der EU-Lieferketten-RL – arbeitsrechtliche und menschenrechtliche Aspekte geschützt.
Damit ist auch die Immobilienbranche direkt betroffen, da Holz ja ein zunehmend wichtiger Rohstoff für die Errichtung von Gebäuden geworden ist.
Die EUDR ist laut Laut Dorda-Rechtsanwälte inhaltlich kompliziert und wenig verständlich geschrieben. Die praktischen Tätigkeit hat aber gezeigt, dass die EUDR einige Möglichkeiten zur pragmatischen und sinnvollen Implementierung bietet.
Bestehende Daten und Informationen nutzen: Um die Lieferkette zu steuern, muss man sie kennen. Wer gerade dabei ist, die CSRD umzusetzen, wird sich mit der Lieferketten schon im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse auseinandergesetzt haben. Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen verfügen in aller Regel schon über viel Informationen – nur vielleicht noch nicht zentral an einem Ort. Bereits für die Holzhandels-VO mussten ja Daten zusammengetragen und Prozesse dokumentiert werden. Nutzen Sie bestehende Systeme, greifen Sie auf vorhandene Daten und Informationen zurück. In der Praxis hat sich ein Kick Off-Workshop mit möglichst umfassendem Teilnehmer:innen-Kreis als sinnvoll herausgestellt.
Lieferant:innenbeziehung stärken: Die neuen Regeln treffen alle Unternehmen aus bestimmten Branchen. Ihre Lieferant:innen sind entweder selbst von der EUDR erfasst oder wissen zumindest von den neuen Regeln. Dass Holzhandel und benachbarte Branchen stark reguliert sind, ist schon seit Jahren bestens bekannt. Die Entwaldungs-VO führt also keine grundlegend neuen Regeln ein.
Die Informationspflichten nach der EUDR können dazu dienen, mehr über Ihre:n Lieferant:in zu erfahren. Nutzen Sie auch Plattformen und Netzwerke, die Unternehmen und Lieferanten dabei unterstützen, Nachhaltigkeit und Entwaldungsfreiheit zu gewährleisten.
Dokumentation: Eine umfassende Dokumentation und Berichterstattung sind entscheidend, um die Einhaltung der EUDR nachzuweisen.Detaillierte Aufzeichnungen über alle Maßnahmen zur Risikobewertung, Risikominderung und Überwachung führen ist da wichtig, ebenso regelmäßige Berichte vorbereiten, die den Fortschritt und die Einhaltung der Verordnung dokumentieren. Das ist wichtig, um spätere Rückfragen von Behörden oder Gerichten aufzuklären. Wer schreibt, der bleibt im Fall der EUDR! 
Die Entwaldungs-VO ist eine organische Weiterentwicklung der Holzhandels-VO – und nicht etwas völlig Neues, das komplett andere Prozesse verlangt. Zusatz: Die regelmäßigen Berichte können in adaptierter Form auch dazu dienen, Stakeholder aktiv und positiv über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu informieren! Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Verbraucher in die Marke, sondern kann auch als Vorbild für andere Unternehmen dienen. 
Ab einer gewissen Anzahl an Lieferant:innen können die für die Umsetzung der EUDR nötigen Informationen nicht mehr sinnvoll ohne spezialisierte Software-Lösung verarbeitet werden. Außerdem kennt die EUDR kennt eine Reihe von recht technischen Verpflichtungen, zB Information über GPS-Standorte, die besser in besonderen IT-Tools aufgehoben sind. Die richtige Software ist bei der Entwaldungs-VO noch viel entscheidender als sie bei der Holzhandels-VO war. 

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 08. Juli 2024 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorGerhard Rodler
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