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WBV-GFW: Gesellschafterversammlung abgeblasen
Der in den vergangenen Wochen hochgepoppte Schlagabtausch bei der WBV-GFW (WBV-GÖD) scheint sich zumindest innerhalb des Unternehmen etwas zu beruhigen. Jedenfalls ist die noch vor zwei Wochen anberaumte Gesellschafterversammlung abgeblasen worden.
Der Kauf um die rund 3.000 Wohnungen der damaligen WBV-GÖD, jetzt WBV-GFW, hatte ordentlich Staub aufgewirbelt. Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal will jedenfalls die Anteilsübertragung des gemeinnützigen Wohnbauträgers an den jetzigen Eigentümer Christian Hosp nicht genehmigen, die FPÖ hat den Stadtrechnungshof eingeschaltet und sogar innerhalb der WBV-GFW flogen zwischen dem WBV-GFW-Aufsichtsratsvorsitzenden Stefan Gregorich und Eigentümer Hosp die Fetzen. So sehr, dass Gregorich Hosp als Strohmann von Michael Tojner bezeichnet hatte - und letzterer für diese Tage eine Gesellschafterversammlung einberufen wollte, um Gregorich und Mitgeschäftsführer Michael Baumgartner loszuwerden.
Die ist jetzt allerdings abgeblasen worden, wie gestern Nachmittag bekannt wurde - auch, weil Gregorich seine Vorwürfe gegen Tojner zurückgezogen hatte, was damals von Tojners Wertinvest kommuniziert worden war. In einem von Hosp in Auftrag gegebenen Schreiben war jedenfalls die Rede von einer Einigung über die weitere Mitwirkung der Ex-Eigentümer der WBV-GFW: Der Vertrag des derzeitige Geschäftsführer Michael Baumgartner werde Ende 2018 auslaufen - "das war immer schon vorgesehen und angestrebt", wie er darin betont. Stefan Gregorich wird seine Funktion als Aufsichtsrats-Präsident bis zumindest Ende 2019 wahrnehmen. Beide betonten, dass "zwischen dem ehemaligen Eigentümer und dem neuen Eigentümer nicht immer Einigkeit herrscht über die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens." Die herrscht auch jetzt noch nicht.
Denn: Gregorich ist nach wie vor der Meinung, dass der Deal behördlich hätte genehmigt werden müssen und damit nicht rechtsgültig ist. Hosp wiederum ist der Ansicht, dass es um eine indirekte Anteilsübertragung gehandelt habe, die nicht genehmigungspflichtig gewesen wäre. " Dennoch wurde rückwirkend um eine solche angesucht, da "jene Änderung des WGG, die auch für derartige mittelbare Transaktionen eine Genehmigungspflicht definiert - und an der sich die politische Diskussion nun entzündet - sich allerdings lediglich auf offene/laufende Verfahren" bezogen habe.
Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug, der den Deal bei Anwendung des WGG schlussendlich entweder genehmigt oder kippt. Von der Stadt Wien heißt es diesbezüglich gegenüber dem Immobilien Magazin, dass das Sache des Bundes sei und Wien diese Gesetze nur exekutieren könne. Wie lange das dauern wird, ist allerdings noch unklar.
CS
AutorCharles Steiner
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