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WBV-GFW zieht Antrag zurück

Hosp will jetzt Paragraf 10 prüfen lassen

Erneut macht die Causa um die WBV-GFV Schlagzeilen. Weil die Stadt Wien einer nachträglichen Genehmigung des Verkaufs nicht zustimmen würde, hat Eigentümer Christian Hosp in einer Mitteilung erklärt, den besagten Antrag zurückzuziehen. Stattdessen will er prüfen lassen, ob der novellierte Paragraf 10 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) auch für bereits abgeschlossene Transaktionen gilt. Hintergrund der Aktion ist nämlich jener: Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst hatte ihren gemeinnützigen Bauträger WBV-GÖD (jetzt WBV-GFW) 2003 veräußert, im Vorjahr wurde das Unternehmen mittelbar an Christian Hosp veräußert. Die Transaktion ist bereits rechtskräftig im Firmenbuch vermerkt worden. Der Deal sei, so Hosp, von Wertinvest-Chef Michael Tojner empfohlen worden, Hosp argumentiert aber, dass Tojner nicht im Unternehmen involviert gewesen sei. Das hat für jede Menge politischer Kritik gesorgt. Das interessante an den jetzigen Coup von Hosp ist jener: Durch die Prüfung will der WBV-GFW-Eigentümer herausfinden, ob durch die Eintragung des Firmenbuchs die Transaktion entsprechend Paragraf 10 des WGG als erledigt zu betrachten sei. De facto heißt das, dass wenn ein Gericht entscheiden würde, dass der Deal abgeschlossen sei und damit die Novellierung nicht mehr greifen würde, der Eigentümer auch keinen Antrag auf Genehmigung mehr stellen müsste. Damit ist auch fraglich, ob überhaupt noch die Gemeinnützigkeit bestehen würde. Von der Stadt Wien heißt es auf immoflash-Anfrage, dass man sich jetzt die Causa genau ansehen würde. Ein Sprecher sagt: „Der Stadt ist wichtig, dass den Mietern durch die Transaktion keinerlei Nachteile entstehen.“ Christian Hosp wiederum lässt über die Mitteilung verlautbaren, nichts an der Gemeinnützigkeit ändern zu wollen: „Ich habe als Eigentümer weder die rechtlichen Möglichkeiten noch irgendein Interesse, an der Gemeinnützigkeit etwas zu ändern - und bin jederzeit bereit, diese Absicht in eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Stadt Wien festzuschreiben.“
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 17. September 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Investment
Wien
Wohnen
Österreich
International
Markt
Tax & Law
WBV-GÖD
wbv-gfw

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