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WEG-Novelle mit Hürden

Beschlussfassungen könnten schwierig werden

Nachdem die Begutachtungsfrist der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes kürzlich beendet wurde, dürfte die Überarbeitung tatsächlich ab kommendem Jahr gelten. Wesentlicher Punkt der WEG-Novelle: Optimierte Voraussetzungen, um die Dekarbonisierung zu vereinfachen. Einer der Wege dazu: Eine beschleunigte Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Zwar gelten Beschlüsse ab mehr als 50 Prozent gefasst, allerdings mit veränderter Beschlussfähigkeit. Während bisher bei Beschlussfassungen zuvor die Mehrheit der Eigentümer anhand aller vorhandenen Miteigentumsanteile berechnet wurde, soll künftig nur noch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich sein. Sprich: Beschlüsse können von bei Eigentümerversammlungen erschienenen Mitglieder gefällt werden, sofern mindestens ein Drittel erscheint und der Rest informiert wird. Sollte es dann von jenen Eigentümern, die nicht bei der Versammlung anwesend waren, keinen Widerspruch geben, gilt der Beschluss als gefasst. Grundsätzlich begrüßt der ÖVI die geplante Novelle. Der Teufel stecke aber im Detail, gibt Udo Weinberger, Verwaltersprecher beim ÖVI zu bedenken: "Gerade beim Thema thermische Sanierung ist ein Beschluss, der sich auf ein Drittel stützt, ein Harakiri mit Anlauf für Hausverwalter. Ein anderes Problem ist, wenn immer nur die gleichen WEG-Mitglieder an der Versammlung teilnehmen und diese aufgrund der geringen Anzahl gar nicht beschlussfähig ist. Das führt dazu, dass auch diese womöglich nicht teilnehmen. Die Folge sind Misstrauen, Anfechtungen und dass sich notwendige Beschlüsse ziehen können." ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel: "Technisch sind Beschlüsse sicherlich leichter. Ob es aber auch zur Akzeptanz vonseiten der Wohnungseigentümer führt, ist noch fraglich."

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 08. September 2021 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorCharles Steiner
Tags
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