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Weiter Diskussion um Mietendeckel

Bundesinnenministerium hält Gesetz für verfassungswidrig

Nach Einschätzung des deutschen Bundesinnenministeriums ist der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verfassungswidrig. Der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz schreibt, wie in deutschen Medien zu lesen ist, im Auftrag von Innenminister Horst Seehofer (CSU), dass der Bund bereits 2015 mit der sogenannten Mietpreisbremse von „seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht“ habe. Damit sei die Mietpreisbegrenzung „umfassend geregelt“ worden, wodurch die Länder keine Gesetzgebungskompetenz mehr hätten. Der Gesetzentwurf greife auch in die Eigentums- und Vertragsfreiheit der Wohnungseigentümer ein. Es sei zudem zweifelhaft, ob die durch das Grundgesetz geschützten Interessen der Eigentümer „derart weit in den Hintergrund gestellt werden dürfen“. Nach Auffassung des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft, muss der Bundestag jetzt erst recht eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht einreichen. ZIA-Präsident Andreas Mattner: „Wir können nicht erst nach Jahren feststellen, dass die meisten Berliner Mietverhältnisse neu bewertet werden müssen. Dies ist ein Bärendienst für die Mieter - es gilt großen Schaden von Berlin abzuwenden. Dabei ist ganz besonders der Bundestag gefragt, denn die Berliner Landesregierung will gegen die grundgesetzlich festgeschriebene Gesetzgebungskompetenz verstoßen.“

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 18. November 2019 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
International
Deutschland
Markt
Mietendeckel

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