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Weniger Gebühren beim Immobilienkauf
Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr ab 1. April
Jetzt ist es fix: Ab 1. April soll sich für private Immobilienkäufer einiges ändern: „Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilienkäufe gilt nunmehr ab 1. April 2024“, sagt Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Immobilien in der Wirtschaftskammer Österreich. Das ist eine wesentliche Erleichterung für den Kauf des Eigenheimes. „Durch den Wegfall dieser Nebengebühren ersparen sich private Immobilienkäufer beim Erwerb des ersten Eigenheimes zur Eigennutzung künftig Ausgaben von bis zu 11.500 Euro. Bis jetzt haben viele potenzielle Käufer zugewartet oder sogar ihre Kaufanbote zurückgezogen. Der Markt stand still. Nun herrscht Klarheit. Damit nimmt das Baukonjunkturpaket der Bundesregierung Fahrt auf. Unsere Intervention hat sich gelohnt“, sagt der Branchensprecher der heimischen Immobilienwirtschaft. „Durch diese Erleichterung erfahren künftige Ersteigentümer:innen und der Immobilienmarkt in Österreich jene Hilfestellung, die sie gerade jetzt dringend brauchen“, sagt Fachverbandsobmann Gollenz. Hier die Details zum Entfall der so genannten Nebengebühren: Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr gilt nur bei Schaffung eines Hauptwohnsitzes und bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 500.000 Euro. Dieser Freibetrag entfällt bei einem Kaufpreis ab 2.000.000 Euro. Die Nebengebührenbefreiung ist jedoch auf zwei Jahre befristet, sie endet mit 30. Juni 2026. Nicht davon erfasst sein sollen vererbte oder geschenkte Immobilien.
„Wichtig zu wissen ist“, so Gerald Gollenz: „Verbindliche Kaufanbote können schon jetzt gelegt werden. Wenn der Vertragsabschluss mit 1. April und der Eintragungsantrag bei Gericht ab 1. Juli 2024 im Anbot festgelegt werden, kommen Käufer:innen bei Begründung des Hauptwohnsitzes in der Immobilie zur Gänze bei der Befreiung zum Zug. Unsere Makler:innen werden hier auf die richtige Umsetzung besonderen Wert legen“, hält er auch fest. Zudem hat der Finanzausschuss des Parlaments folgende Maßnahmen beschlossen: Die Ausweitung des dreifachen Satzes für Abschreibungen wegen Abnutzung (AfA) für Wohngebäude, die bis zum 31. Dezember 2026 fertig gestellt werden, auf drei Jahre mit einem Satz von 4,5 Prozent unter bestimmten klimafreundlichen Voraussetzungen. Auch soll ein zeitlich befristeter „Öko-Zuschlag“ in der Höhe von 15 Prozent für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden kommen. „Die Erhöhung der Abschreibung sowie der 15-prozentige Sanierungsbonus für Vermieter:innen von Wohngebäuden zur thermischen Sanierung oder den Heizungstausch stellen einen Investitionsbonus dar, der ebenfalls Erleichterungen bedeutet und begrüßt wird“, so Fachverbandsobmann Gerald Gollenz.
„Wichtig zu wissen ist“, so Gerald Gollenz: „Verbindliche Kaufanbote können schon jetzt gelegt werden. Wenn der Vertragsabschluss mit 1. April und der Eintragungsantrag bei Gericht ab 1. Juli 2024 im Anbot festgelegt werden, kommen Käufer:innen bei Begründung des Hauptwohnsitzes in der Immobilie zur Gänze bei der Befreiung zum Zug. Unsere Makler:innen werden hier auf die richtige Umsetzung besonderen Wert legen“, hält er auch fest. Zudem hat der Finanzausschuss des Parlaments folgende Maßnahmen beschlossen: Die Ausweitung des dreifachen Satzes für Abschreibungen wegen Abnutzung (AfA) für Wohngebäude, die bis zum 31. Dezember 2026 fertig gestellt werden, auf drei Jahre mit einem Satz von 4,5 Prozent unter bestimmten klimafreundlichen Voraussetzungen. Auch soll ein zeitlich befristeter „Öko-Zuschlag“ in der Höhe von 15 Prozent für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden kommen. „Die Erhöhung der Abschreibung sowie der 15-prozentige Sanierungsbonus für Vermieter:innen von Wohngebäuden zur thermischen Sanierung oder den Heizungstausch stellen einen Investitionsbonus dar, der ebenfalls Erleichterungen bedeutet und begrüßt wird“, so Fachverbandsobmann Gerald Gollenz.
LP
AutorLeon Protz
Tags
Immobilien
Österreich
Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKÖ
gerald gollenz
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