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Nächste Runde im Fight um Hetzgasse 8
Bauträger ficht negativen Bescheid an
Noch immer herrscht - zumindest für die erhofften Bauarbeiten - Stillstand um ein in die Jahre gekommenes Zinshaus in der Hetzgasse 8, dass einem Neubau mit 56 Wohnungen weichen sollte. Sollte deswegen, weil der Bauträger Soulier Management zwar einen Baubescheid hatte - aufgrund der Tatsache, dass dieses Gebiet im dritten Bezirk kurzfristig zur Schutzzone erklärt worden war, den stark desolaten Altbestand aber nicht abreißen darf. Im November hatte nach 16 Monaten das Landesverwaltungsgericht den Abbruch untersagt - jetzt hat der Bauträger Soulier diesen Bescheid beeinsprucht. Damit ist jetzt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Das Landesverwaltungsgericht hatte zwar angegeben, dass der Teilabbruch zwischen Jänner und März zwar kein Abbruch war, einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen den Baustopp wurde aber stattgegeben - das, obwohl es sich laut Soulier um von Statikern verordnete Aussteifungsarbeiten gehandelt hatten, die vorab mit der Behörde kommuniziert waren.
Geschäftsführer Clemens Bauer erklärte dem immoflash, dass er mit einer Entscheidung spätestens in einem Jahr rechnet, hofft aber, doch noch bauen zu dürfen: „Die eigentliche Rechtsfrage ist ja mit dem 47 Seiten starken Spruch gar nicht gelöst worden. So gesehen hat das Gericht den Ball an die nächste Instanz weitergespielt - mit aufschiebender Wirkung.“ Er hofft, dass schlussendlich „das Recht siegt, nicht die Politik“. Bauer sieht weiters zumindest eine „Grauzone im Bereich der Rechtssicherheit“, die sich alles andere als positiv für Investoren auswirkt: „Wie kann es sein, dass man zwar einen Neubaubescheid hat, aber nicht automatisch abbrechen kann? Ich kenne kaum Länder, wo diese zwei Verfahren getrennt sind.“ Zudem betrage der Verlust, den Soulier aufgrund dieses Projekts verbuchen musste, mittlerweile 1,6 Millionen Euro. Bauer: „Wenn wir nicht noch andere Projekte hätten, würde uns dieser Umstand das Genick brechen. Für kleine Bauträger kann diese Situation durchaus den Konkurs bedeuten.“ Soulier errichtet ja auf einem Grundstück am Hauptbahnhof ein Projekt mit 280 Wohnungen.
Allerdings tickt jetzt gewissermaßen die Zeit: Der Neubaubescheid gilt noch für drei Jahre, wie Bauer ausführt. Bei einem positiven Spruch des Bundesverwaltungsgerichtshofs könnte man frühestens in einem Jahr zu bauen beginnen.
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AutorCharles Steiner
Tags
Wien
Wohnen
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Tax & Law
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