Wien verschärft Regeln für Airbnb-Vermietungen
Registerpflicht und eingeschränkte Umwidmungen zu Beherbergungsbetriebe
Wie bereits Immoflash Morgenjournal heute Früh berichtetes plant die Stadt Wien weitere Verschärfungen der Regeln für die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb. Bürgermeister Michael Ludwig kündigte die Einführung eines verpflichtenden Registers für alle Anbieter an. Die Details hierzu werden aktuell mit dem Koalitionspartner NEOS verhandelt, wobei eine Einigung bereits in den nächsten Tagen erzielt werden soll. Ludwig geht davon aus, dass die neuen Bestimmungen im Laufe des Jahres 2026 wirksam werden können.
Alle Gastgeber werden demnach künftig verpflichtet, eine Registrierungsnummer für das Wiener Register zu beantragen. Diese Nummer muss zwingend in jedem Inserat aufgeführt werden; ein Angebot ohne gültige Kennung wird unzulässig. Auch die Plattformen selbst, darunter Airbnb und Booking.com, werden in die Verantwortung genommen. Sie müssen die Richtigkeit der Angaben prüfen und Angebote ohne Registrierungsnummer löschen. Wer gegen diese Auflagen verstößt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Für gewerbliche Anbieter stellte der Bürgermeister Strafen von bis zu 50.000 Euro in den Raum.
Parallel zur Registerpflicht wird der Spielraum für die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsbetriebe eingeschränkt. Ludwig betonte, dass künftig mindestens 80 Prozent der Nutzflächen eines Gebäudes weiterhin Wohnzwecken dienen müssen. Zudem soll die Definition von Beherbergungsstätten präzisiert werden. Hierfür sind etwa Mindestanforderungen an die Zimmer- und Bettenanzahl sowie die Forderung nach getrennten Zugängen im Gespräch.
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