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Zankapfel Wohnrecht

ÖVI lehnt Mietrechtsvorschlag der SPÖ ab

Der ÖVI spricht sich vehement gegen den heute von der SPÖ präsentierten Entwurf eines neuen Mietrechts aus. „Ein derartig eigentumsfeindlicher und realitätsfremder Entwurf kann keine taugliche Basis für ein gemeinsames Gespräch über ein neues Mietrecht sein“, so ÖVI-Präsident Georg Flödl. Mit diesem Entwurf ist schwarz auf weiß dokumentiert, warum das Justizministerium die Expertengespräche kurzerhand als gescheitert erklärt hat. Diese Extrempositionen wurden nämlich auch dort schon von AK und SPÖ-nahen Mietervertretern eingefordert. „Die Rückkehr zu gesetzlichen quasi starren Obergrenzen und das de-facto Verbot von Befristungen wird nur eines bringen: weniger Angebot und mehr Druck am Wohnungsmarkt“, so Flödl weiter. Die willkürliche Festlegung eines realitätsfernen Mietzinses macht es unwahrscheinlich, dass auch nur ein Bauträger ein solches Projekt angeht, selbst wenn er in den ersten Jahren einen freien Mietzins vereinbaren könnte. Ein Investor, der in absehbarer Zeit eine massive Wertminderung zu erwarten hat, wird nur eines tun: andere Investitionsalternativen suchen. „Die so notwendige Erhöhung der Neubauleistung und Verdichtung im innerstädtischen Bereich (Dachbodenausbauten) rücken damit in weite Ferne“, ergänzt ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel. Der Entwurf geht zwar richtigerweise von den technischen Gegebenheiten einer Wohnung nach dem neueren Stand der Bauordnung und Bautechnik aus: So wird die bauordnungskonforme Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes genauso zum Standard erklärt wie etwa das Vorhandensein eines Lifts. Völlig außer Acht gelassen wird aber, dass derart drastische Beschränkungen keine Investitionen in die Erhaltung und Erneuerung der zu Hunderttausenden bestehenden Wohnungen und Gebäuden bringen. Energiepolitisch wichtige Fragen, wie etwa die Energieeffizienz von Gebäuden, werden damit völlig desavouiert. Gleichzeitig werden die technischen Anforderungen und Qualitäten immer höher geschraubt. Ein Dilemma, das sich mit einer weiteren Mietenbegrenzung keinesfalls lösen lässt.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 09. Dezember 2014 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


EA
AutorEngelbert Abt
Tags
Wohnen
Mietrecht
Markt
Anton Holzapfel
georg flödl

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