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Zinshäuser vor Untergang?

WKW kontert wegen Abrissverbot gegen Richtwert

Die neue Wiener Bauordnung, die den Abbruch von Wiener Gründerzeithäusern deutlich erschwert, indem sie eine entsprechende Bewilligung erfordert, ruft jetzt die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKW auf den Plan. Denn das Abreißen von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden und noch sanierbar wären, zu verbieten, ist nur eine Seite der Medaille, die aber Zinshäuser keinesfalls vor dem Verfall schützen könnten. Weil, so argumentiert Fachgruppenobmann Michael Pisecky: „Seit Jahrzehnten hält die Wiener Stadtregierung an den niedrigen Richtwertmieten in Gründerzeitvierteln fest, mit denen solche Gebäude wirtschaftlich nicht erhalten werden können.“ Das führt zur anderen Seite der Medaille - nämlich, wenn sich durch die Richtwertmieten die Eigentümer die Sanierung nicht leisten können. Da helfe ein Abrissverbot allerdings wenig. Da dürfe man sich, so Pisecky, nicht wundern, dass zahlreiche Eigentümer die Kosten für eine Generalsanierung nicht mehr aus der eigenen Tasche finanzieren können und die Gebäude langsam aber sicher verfallen. „Ein etwaiges Abrissverbot ist keine Lösung, sondern führt lediglich zum Komplettverfall. Solange die Einnahmen bei diesen Gebäuden nicht an ein wirtschaftliches Niveau herangeführt werden, sind Wiens Gründerzeithäuser mittelfristig dem Untergang geweiht!“, verdeutlicht der Fachgruppenobmann die Folgen, die aus dem jetzigen rechtlichen Zustand auftreten könnten. Seine Forderung: Anreize zu schaffen, die Hauseigentümer zum Sanieren motivieren, anstatt mit Verboten auf den zunehmenden Verfall der Zinshäuser zu reagieren. Ein Hebel dafür wäre etwa, sanierte Gründerzeithäuser dem Neubau gleichzustellen, denn: „Niemand investiert in ein altes Gebäude, wenn er keine Chance hat seine Investitionen jemals wieder zu sehen“, so Pisecky. Vor allem aber würden alle Gebäude, die nach dem 30. Juni 1953 errichtet wurden, rechtlich als Neubau gelten. Weil aber eine Sanierung eines Gründerzeithauses in der Regel teurer ist als einen Neubau zu errichten, wäre eine Gleichstellung generalsanierter Zinshäuser zu Neubauten nur fair.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 27. Juni 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


CS
AutorCharles Steiner
Tags
Wien
Wohnen
Österreich
International
Markt
Zinshaus
Tax & Law
WKW
Michael Pisecky
Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Gründerzeithaus

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