Immomedien
ImmoflashAusgabe 7. Mai 2026
Wien verschärft
Novelle der Bauordnung trifft Eigentümer

Wien plant Renovierungspflicht

Ein neuer Gesetzesentwurf zur Änderung der Wiener Bauordnung sorgt für Aufsehen. Der aktuelle Entwurf des Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetzes 2026 sieht strengere Energieanforderungen für Neubauten und vor allem neue Vorgaben für Bestandsgebäude vor. Besonders brisant: Die Verpflichtung greift nicht nur bei geplanten größeren Renovierungen, Zu- und Umbauten, sondern auch bei Verkauf, Vermietung, Schenkung oder Nutzungsänderung einer Liegenschaft. 

Bei Nicht-Wohngebäuden ist die Renovierungspflicht in diesen Fällen zwingend vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden kann eine solche unmittelbare Renovierungsverpflichtung festgelegt werden. Ausnahmen von der Renovierungspflicht sind vorgesehen, wenn eine ungünstige Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt wird. In diesem Fall sind jedoch zumindest jene einzelnen Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die eine günstige Kosten-Nutzen-Analyse aufweisen. Dasselbe gilt bei entgegenstehenden bautechnischen oder baurechtlichen Gründen.

Eine solche Verpflichtung hätte laut Experten Auswirkungen auf den Verkehrswert der Liegenschaften. Bei fremdfinanzierten Liegenschaftskäufen könnte dies zu einer Unterbesicherung aushaftender Kredite führen. 

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sollen zudem die Zustimmungserfordernisse so gestaltet werden, dass eine Dekarbonisierung ohne Erfordernis der Einstimmigkeit möglich ist. Zur legistischen Umsetzung wurden mehrere Arbeitsgruppen eingesetzt, konkrete Vorschläge liegen bislang jedoch noch nicht vor.

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