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Artner rittert gegen Richtwertmietzins

Vorbereitung eines Musterverfahrens zur Verfassungskonformität

Für das Vermieten von sog „Altbauwohnungen“ gelten bekanntlich die gesetzlich festgelegten Richtwertmietzinse. Die Richtwerte wurden aufgrund der damaligen bei Gesetzwerdung geltenden Grundstückspreise festgelegt. Ein Beirat hätte diese Richtwerte regelmäßig evaluieren und anpassen sollen, kam jedoch nie wieder zusammen. Und im Speziellen in Wien (anders als beispielsweise in Graz) würden Richtwert und tatsächliche Marktmiete massiv auseinander klaffen, so der bekannte Wiener Immobilienanwalt Stefan Artner. Gerade in Wien gäbe es eine Vielzahl von Gründerzeitvierteln, in denen kein Lagezuschlag verrechnet werden darf. Seine Kanzlei hat daher, über Initiative des Vereins zur Revitalisierung und architektonischen Aufwertung der Wiener Gründerzeithäuser, ein Musterverfahren zur Verfassungskonformität der Richtwerte und des Lagezuschlages sowie deren Fortschreibung erstellt. Ziel sei es, dass der Verfassungsgerichtshof die Richtwertbenachteiligung in Wien ausspricht. Dafür sucht Artner noch weitere „Informanten“. Insbesonders ist er daran interessiert, ob es mögliche Anlassfälle für weitere Beschwerden an den VfGH geben könnte, wie zB geltend gemachte Mietzinsabschläge wegen 10-jähriger Befristungen. Der Verein veranstaltet nun – vor allem für Eigentümer von Zinshäusern und für Hausverwaltungen – gemeinsam mit der Anwaltskanzlei einen Informationsabend, und zwar am Mittwoch, 13. April 2016, 18 Uhr im Autohaus Benda in Wien (Simmeringer Hauptstraße 1, 1110 Wien).
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 11. April 2016 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Investment
Wohnen
Markt
Revitalisierung
Stefan Artner
Grundstückspreis
Verfassungsgerichtshof
Aufwertung
zinshäuser

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