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Barrierefreiheit wird zum Killerthema
2. Österreichischer Verwaltertag des ÖVI
Mit einer groß angelegten Inseratenkampagne informiert das Sozialministerium derzeit über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen zu vermeiden und unter anderem auch bauliche Barrieren abzubauen. Anders als der Titel und so manche Gesetzespassage vermuten lassen, richtet sich dieses Gesetz an alle, die der Öffentlichkeit Dienstleistungen und Güter anbieten. Die vom Gesetzgeber vor 10 Jahren eingeräumte Übergangsfrist ist mit 1.1.2016 Geschichte. Vor allem Mieter und Wohnungseigentümer, die in ihren Räumen Dienstleistungen und Güter anbieten (vom Hotelier, Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Physiotherapeuten bis hin zum Handel aller Art) müssen damit rechnen, dass sie wegen Diskriminierung aufgrund fehlender Barrierefreiheit belangt werden. Mittelbar wird das auch Druck auf Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften verstärken, mehr Achtsamkeit auf Barrierefreiheit zu legen.
Noch gibt es wenig Erfahrung mit den vereinzelten Schlichtungen, die beim Bundessozialamt in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden. Grundtenor des Gesetzes ist, dass nicht Anspruch auf Entfernung der Barriere besteht, sondern auf Schadenersatz. Zu hoffen bleibt, dass bei allem Verständnis für den möglichst weitgehenden Abbau von Barrieren, Geschäftsraummieter und Eigentümer hier nicht überfordert werden. Welche mietrechtlichen Implikationen damit verbunden sind, ist ebenfalls noch weitgehend offen.
Das war einer der Hauptthemen des 2. Österreichischen Verwaltertages des ÖVI in Salzburg.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
Office
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