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Begutachtungsfrist für UVP Novelle endet

VÖPE sieht guten Weg aber Nachbesserungsbedarf

Die Begutachtungsfrist der UVP-Novelle endet in den kommenden Tagen. Durch niedrigere Schwellenwerte werden künftig zwar mehr Städtebauprojekte geprüft werden, durch den Einsatz der "Einzelfallprüfung" werden diese allerdings vereinfacht und es wird Rechtssicherheit in einem frühen Stadium der Entwicklung geschaffen. Künftig werden nur mehr Städtebauvorhaben, die mit einer "Neuerschließung" einhergehen, UVP-pflichtig sein. Leider ist die "Neuerschließung" im Gesetz nicht ausreichend definiert", kritisiert die VÖPE. Sebastian Beiglböck, Geschäftsführer der VÖPE: "Unserem Verständnis nach ist damit eine Entwicklung auf der grünen Wiese gemeint, also auf einem bisher nicht versiegelten und nicht mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet. Entwicklungen, die auf zumindest teilweise versiegeltem und mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet geplant sind, beispielweise auf Konversionsflächen, sollten im Sinne eines Anreizes zur Eindämmung des Flächenneuverbrauchs und des Bodenschutzes explizit von einer UVP-Pflicht ausgenommen sein." Ebenso sollten Projekte der Innenverdichtung des bestehenden Siedlungsgebietes ausgenommen werden, da die Alternative in der Regel eine unkontrollierten Außenentwicklung ist. Außerdem sollten bundeseinheitliche methodische Grundlagen vom BMK bereitgestellt werden - in Form eines regelmäßig aktualisierten Leitfadens. All diese Punkte wird die VÖPE weiterhin mit Nachdruck vertreten. Sebastian Beiglböck: "Wir sind auf einem guten Weg. Nachbesserungen sind aber aus unserer Sicht jedenfalls noch nötig. Wir wollen uns auch weiterhin konstruktiv in den Prozess einbringen."
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 19. September 2022 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


SP
AutorStefan Posch
Tags
UVP
VÖPE
Sebastian Beiglböck

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