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Deutsche Koalition passt Mietrecht an

Modernisierungsumlage wird auf acht Prozent reduziert

Heute will die deutsche Koalition einen Änderungsantrag für das Mietrechtsanpassungsgesetz vorlegen. Demzufolge soll die Modernisierungsumlage flächendeckend auf acht statt bisher elf Prozent reduziert werden. Bislang gilt diese Absenkung nur in angespannten Wohnungsmärkten. Zudem soll die Umlage für Wohnungen mit einer Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter auf zwei statt drei Euro gesenkt werden. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert die Änderungen. „Die Idee erweckt den Anschein, dass damit Eigentümer bestraft werden sollen, die ihre Wohnungen günstiger vermieten. Das ist widersinnig. Eine solche Änderung könnte ein Anreiz sein, um Bestandsmieten über sieben Euro zu erhöhen. Für günstigere Wohnungen werden sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen verhindert. Wir schaffen damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Mietern mit hohen und niedrigen Mieten. Das kann die Politik nicht wollen“, erklärt Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Während die Bundesregierung das Ziel der Energiewende im Gebäudesektor vorgebe, unternehme sie nichts, um dieses Ziel auch realistisch zu gestalten. Der Gesetzgeber müsse auf Anreize setzen, die Mieter und Vermieter entlasten. Im Koalitionsvertrag sei zudem die Einführung einer steuerlichen Abschreibung für die energetische Gebäudesanierung angekündigt worden. „Bislang fehlt davon aber jede Spur. Stattdessen werden weitere Verschärfungen in das Mietrecht beschlossen, die so wirken, als ob jegliche Investitionen in den Gebäudebestand nicht mehr gefragt sind“, so Mattner.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 27. November 2018 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
International
Deutschland
Markt
Andreas Mattner
Tax & Law
zentraler immobilien ausschuss
Modernisierungsumlage

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