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KIM-Verordnung bröckelt endlich
FMSG lockert, aber Gewerbeimmos weiter unter Druck
Wie im immoflash Morgenjournal berichtet, hat das Finanzmarktstabilitätsgremium Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen. Konkret sollen den Banken zur Verfügung stehende Ausnahme-Kontingente leichter nutzbar werden. Die Ausnahmekontingente sollen die Kreditaufnahme grundsätzlich auch Haushalten ermöglichen, die nicht alle Kriterien der Verordnung erfüllen. Dafür sollen in einer Novelle der KIM-V ein einziges institutsbezogenes Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der Neukreditvergabe vorgesehen und die kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente aufgehoben werden. Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-V solle laut FMSG aber der Normalfall bleiben. Der Wifo-Ökonom Thomas Url erwartet laut Medienberichten nach Anpassungen aber keinen Boom bei Krediten. Denn die übrigen Bestimmungen der KIM-Verordnung würden ja weiter bestehen bleiben. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund begrüßt diese Bewegung grunsätzlich, sieht aber noch deutlich Luft nach oben für weitere Erleichterungen, die bei der nächsten Sitzung folgen sollten. „Keinesfalls soll die KIM-Verordnung nach Ablauf im Juni 2025 ein weiteres Mal erneuert werden“, betont ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer: „Dies würde den Schaden, den die aktuelle Verordnung bereits angerichtet hat, deutlich verschärfen. Vor allem junge Menschen müssen eine Aussicht haben, zu Eigentum zu kommen.“
Für Gewerbeimmobilienfinanzierungen wird es aber keine Erleichterung geben. Das FMSG ersucht die OeNB bis zur 41. FMSG-Sitzung um eine Evaluierung, ob eine weitere signifikante Verschlechterung im Segment der Gewerbeimmobilienfinanzierungen ein Risiko für die Finanzmarktstabilität in Österreich darstellt. An die Banken gibt es eine Empfehlung die Banken konservativ zu bewerten und auf der Arbeitsagenda 2024 des FSMG stehen mögliche Systemrisiken aus der Finanzierung von Gewerbeimmobilien ganz oben.
Für Gewerbeimmobilienfinanzierungen wird es aber keine Erleichterung geben. Das FMSG ersucht die OeNB bis zur 41. FMSG-Sitzung um eine Evaluierung, ob eine weitere signifikante Verschlechterung im Segment der Gewerbeimmobilienfinanzierungen ein Risiko für die Finanzmarktstabilität in Österreich darstellt. An die Banken gibt es eine Empfehlung die Banken konservativ zu bewerten und auf der Arbeitsagenda 2024 des FSMG stehen mögliche Systemrisiken aus der Finanzierung von Gewerbeimmobilien ganz oben.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
kim-v
Banken
fmsg
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