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Diskriminierung zum Tag: Salzburg ist anders
Zweitwohnungsbesitzer darf nicht zu seinem Heim fahren
Ein Zweitwohnungsbesitzer, der sich von der Stadt Salzburg diskriminiert fühlt, ist mit seinen Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt: Weil der 69-Jährige keine Ausnahmebewilligung für die Einfahrt am Mozartplatz in die Fußgängerzone zur Goldgasse bekommen hat, Hotelgäste mit einem Code die Poller aber sehr wohl in den Boden versenken können, wandte sich der Mann vor einem Jahr an den VfGH.
Die Verordnung des Magistrats über die Ausnahmeregelung sei gesetzeswidrig und verstoße gegen den Gleichheitssatz in der Verfassung, erklärte der Zweitwohnungsbesitzer. Hotelgäste würden in die Fußgängerzone einfahren dürfen, obwohl sie – wie er – ebenfalls keinen Hauptwohnsitz hätten und nur gelegentlich da wären. Er werde \"unsachlich diskriminiert\", meinte der 69-Jährige. Stimmt nicht, sagt der VfGH: Für Zweitwohnungsbesitzer entstehe kein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Erschwernis, wenn sie keine Ausnahme erhalten, für Hotelbetreiber schon, weil sonst die Gäste ausbleiben.
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AutorGerhard Rodler
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