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Ende des Maklerberufes

Revolution durch EU-Dienstleistungsfreiheit

Die Zulassung zum Maklerberuf wie heute durch eine Konzessionsprüfung wird früher oder später auch in Österreich nicht mehr aufrecht zu erhalten sein. Schon jetzt gibt es in Europa zahlreiche Länder, die es den Immobilienmaklern ermöglichen, mehr oder weniger einfach ein Büro zu eröffnen und los zu starten. Die Regelungen der Niederlassungsfreiheit ermöglicht dann auch in Österreich eine Zweigniederlassung - auch durch einen Österreicher, der zunächst am Papier in einem anderen EU-Land gestartet hat. Die neue Dienstleistungsfreiheit legt da noch ein Schäuferl nach. Demnach werden in Zukunft nur noch jene Berufe mit dafür aber recht strikten Zulassungsbeschränkungen belegt, wo es um die Gesundheit, Leib und Leben der EU-Bürger geht, schreibt das Immobilien Magazin in seiner aktuellen Ausgabe. Ausgangspunkt der Dienstleistungsfreiheit sei laut Immobilen Magazin Art. 56 AEUV. Die Dienstleistungsfreiheit bildet sogar eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (neben freiem Warenverkehr, Personenfreizügigkeit − durch Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit − und freiem Kapital- und Zahlungsverkehr), die von der EU gewährleistet werden und sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten unmittelbar rechtsverbindlich sind. Dennoch wird es wohl auch in Zukunft nichts mit dem ungebremsten Zutritt von unqualifizierten Anbietern in den offiziellen Anbieterkreis. Die neue Zugangshürde will man über verpflichtende Ausbildungen, Maklerverbände und der Weiterentwicklung der Markenwelt von Qualitätsmaklern erreichen, schreibt das Immobilien Magazin und nennt dazu auch konkrete Beispiele.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 20. April 2015 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


GR
AutorGerhard Rodler
Tags
Innovation
Makler
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